Weil ein Unfall im März die Ermittlungen ins Rollen brachte, steht ein Mann aus dem Kreis Waldshut nun vor einem Steuerproblem – so berichtet das Hauptzollamt Singen in einer Pressemitteilung. Demnach hatte die Polizei bei ihren Nachforschungen festgestellt, dass der 55-Jährige seine Harley-Davidson mit Schweizer Kennzeichen fuhr, obwohl er in Deutschland wohnte.

Motorrad über Freund angemeldet – aber nie verzollt

Das Motorrad soll laut Polizei über einen Freund in der Schweiz zugelassen worden sein – angeblich aus Kostengründen. Eine ordnungsgemäße Verzollung fand demnach nicht statt. Zuständigkeitshalber übernahm das Hauptzollamt Singen den Fall und leitete ein Steuerstrafverfahren ein, heißt es in der Mitteilung.

Abgaben trotz Verkauf fällig

Obwohl das Motorrad inzwischen verkauft wurde – sein Wert lag laut Zoll bei etwa 9000 Schweizer Franken – muss der Mann die fälligen Einfuhrabgaben noch bezahlen. Rund 2500 Euro verlangt der Zoll, basierend auf 6 Prozent Zollsatz und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Das Verfahren wurde inzwischen an die Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe übergeben, heißt es weiter.

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Kein Einzelfall: Zunahme bei Verstößen

Zollsprecherin Sonja Müller berichtet, dass solche Fälle kein Einzelfall seien. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 26 Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung bei Personen mit EU-Wohnsitz festgestellt. Der Gesamtwert lag bei über 230.000 Euro, fällige Abgaben beliefen sich auf etwa 71.500 Euro. Die Behörden mahnen zur Vorsicht – die Regeln für Fahrzeuge von außerhalb der EU sind klar und strikt.