Schönwald – Für Selina Kaiser ist der 29. Februar ein besonderer Tag – ist es doch ihr Geburtstag. Den kann sie nur alle vier Jahre richtig feiern, deshalb freut sie sich ganz besonders über das Schaltjahr. Selina Kaiser gehört zu den gerade einmal 7000 Bürgern, die in Baden-Württemberg mit mehr als elf Millionen Einwohnern an einem 29. Februar geboren wurden.
Vorfeiern darf man schon mal
Doch wie feiert man einen Geburtstag, wenn es den Tag nur selten gibt? „Wir haben daheim immer am 28. Februar gefeiert; meine Eltern meinten, ich sei ja schließlich im Februar und nicht im März geboren“, schildert Selina Kaiser die Gewohnheiten.
Dabei war ihr Geburtstag eigentlich nach Berechnung des Arztes gar nicht im Februar geplant – sie hatte es eilig, denn normalerweise hätte sie vier Wochen später das Licht der Welt erblicken sollen – doch viele Kinder halten sich nicht an Berechnungen. „Wir haben uns arrangiert“, lacht sie. Ärgerlich sei aber, dass sie zwar nun zum sechsten Mal Geburtstag feiern könne – „aber im Europapark passe ich gar nicht mehr in die Sachen rein, die ich mit sechs Jahren noch fahren dürfte“, schmunzelt sie. Das ist tatsächlich schade – und günstiger wär‘s ja auch.
Ein echter Feier-Marathon
Ihren sechsten „echten“ Geburtstag feiert sie gleich drei Mal: „Das erste Mal am Morgen bei der Teambesprechung an meiner Arbeitsstelle.“ Sie ist zahnmedizinische Fachangestellte in der Gemeinschaftspraxis Kutscher in Schonach und fühlt sich dort sehr wohl. Sie hat dort angefangen zu arbeiten, als sie vor drei Jahren aus Waldshut-Tiengen der Liebe wegen nach Schönwald zog. Am Abend feiert sie ihren Jubeltag mit ihrem Lebensgefährten und dessen Familie und am Wochenende mit ihrer Familie in Waldshut-Tiengen – so braucht keiner extra Urlaub zu nehmen.
Nur alle vier Jahre gibt es den 29. Februar, in den Jahren, die ganzzahlig durch vier teilbar sind. Doch selbst davon gibt es Ausnahmen: Bei den glatten Hundertern-Jahren wie 1700, 1800 oder 1900 und dann wieder 2100 bis 2300 – da gab es und wird es keinen 29. Februar geben.
Ein weiteres Kuriosum am Rande: In Deutschland gibt es für die an einem 29. Februar Geborenen eine rechtliche Regelung. Zur Berechnung ihres Lebensalters ist die Fristberechnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heranzuziehen. In Nichtschaltjahren gilt damit die Vollendung des 28. Februars als Ablauftag, sie werden daher in Nichtschaltjahren den an einem 1. März Geborenen gleichgestellt. Daraus ergibt sich beispielsweise, dass an einem 29. Februar Geborene nach 18 Jahren mit Ablauf des 28. Februar die Volljährigkeit erlangen.
„Grüß Gott, Führerschein bitte...“
Für Selina Kaiser wäre das egal gewesen – viel mehr ärgerte sie sich, dass sie nicht an ihrem 18. Geburtstag erstmals unbegleitet Auto fahren durfte, sondern eben erst am 1. März. „Wir haben nachgefragt – und tatsächlich war das so“, schmunzelt sie im Nachhinein. „Und wenn man denkt, man wird ja sowieso kaum kontrolliert – genau an jenem Tag, dem 28. Februar 2018, musste ich meine Fahrerlaubnis vorweisen. Gott sei Dank war meine Mutter dabei“, erzählt sie und lacht über die bemerkenswerte Episode.