Schönwald – Der Friedhof stand schon Ende September 2021 im Mittelpunkt der Tagesordnung des Gemeinderats. Damals hatte man das Thema der Belegung besprochen – kein einfaches, da besonders Familiengräber oft dafür sorgen, dass ein ansonsten leeres Gräberfeld nicht komplett geräumt werden kann.
Ein weiteres Thema waren Bestattungsformen, die man bis dato in Schönwald nicht anbieten konnte. Schon damals schlug die Gemeindeverwaltung vor, Urnen-Baumgräber zur Verfügung zu stellen. 2022 wurden die Hülsen beschafft, doch Zeitmangel des Bauhofs ließ erst im Jahr 2023 die Umsetzung zu.
Nachdem nun buchstäblich Gras über die Sache gewachsen ist und die entsprechende Anpassung der Friedhofssatzung erledigt ist, stellte die Verwaltung die neue Bestattungsform vor. Bei der Satzung ändert sich zunächst auf den ersten Blick wenig. Im Paragrafen 8 ist ein Halbsatz eingefügt, der darauf hinweist, dass auch für die Urnen-Baumgräber eine Ruhezeit von 20 Jahren gilt. Erst die Unterartikel a und b im Paragrafen 15 regeln das Thema genauer. Dabei geht es um Urnen-Baum-Gemeinschafts- und Wahlgräber. Unter anderem ist auch geregelt, dass die Fläche naturbelassen bleiben soll, für die Ablage von Gestecken oder Ähnlichem will die Gemeinde einen entsprechenden Platz herrichten.
Diskussionen kamen auf wegen der Gestaltung der Inschriften – dafür gibt es jeweils vier Felder auf der schön gestalteten Platte. Bei Wahlgräbern mit zwei Urnenplätzen sind dafür ebenso vier mögliche Felder vorgesehen wie bei den Gemeinschaftsgräbern. Bei den letztgenannten stehen dann auf jeder der vier Plaketten, die bei der Herstellerfirma dann bestellt werden, Namen sowie Geburts- und Todesdatum. Bei den Wahlgräbern können in den beiden unteren Feldern kurze Sprüche angebracht werden, wie der Gemeinderat durchsetzte.
Ebenfalls Thema war die Kostenkalkulation. Für die beiden Bestattungsmöglichkeiten legte die Verwaltung eine Kurzkalkulation vor, bei der eine Urne im Baum-Gemeinschaftsgrab eigentlich 1565 Euro kosten würde. Die Verwaltung schlug subventionierte 1500 und bei einem Wahlgrab (das für zwei Personen gedacht ist) 2450 Euro vor. Dem widersprach Johannes Göppert (FLS) – man biete hier eine besondere Bestattungsform an. „Wenn jemand im Friedwald bestattet wird, ist das richtig teuer“, sagte er. Da könne man schon in die Nähe der kalkulierten Kosten gehen. Er schlug 1550 und 3100 Euro vor. Dirk Fehrenbach (FLS) führte an, dass er beim Friedhof sowieso erheblichen Investitionsbedarf sehe. Bei einer Enthaltung wurde die Satzung mit den genannten Änderungen beschlossen. Die anderen Bestattungsformen werden im Herbst neu kalkuliert.