Schönwald – Mit einer Bauvoranfrage, die in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist, beschäftigte sich der Gemeinderat Schönwald.
Zunächst aber ging es um Neuigkeiten aus dem Genehmigungsverfahren, bei dem es einige Änderungen gibt. So ist nun nicht mehr die Gemeinde erste Adressatin eines Bauantrags respektive einer Bauvoranfrage – dieser beziehungsweise diese gehen jetzt an das Bauamt im Landratsamt. Von dort geht es zunächst zur Kommune, wo dann der Gemeinderat über den Antrag respektive die Voranfrage entscheidet.
Im vorliegenden Fall – einem Baugesuch im Außenbereich, bei dem jedoch keine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt – liegt die endgültige Entscheidung in mehreren Händen: denen der Fachbehörden und des Baurechtsamtes.
Stichweg verlängern
Vom Landratsamt kam denn die Voranfrage eines Bauherren aus Schönwald – die Inhaber eines alten Bauernhauses im Bereich Farnberg würden dort gerne einen reinen Zweckbau errichten, der zur Lagerung größerer Gegenstände und Maschinen sowie als Garage für mehrere Fahrzeuge dienen soll. Das geplante Nebengebäude soll rund 30 Meter lang und 13 Meter breit werden und nahezu komplett in der Erde verschwinden. Eine Absturzsicherung soll durch heimische Büsche und Sträucher verdeckt werden, sodass von oberhalb nichts erkennbar sei. Als Erschließung soll ein Stichweg verlängert werden, der bisher das Haus an die Farnbergstraße anschließt.
Von einem „Paradebeispiel, wie man im Außenbereich auch bauen kann“ sprach Dirk Fehrenbach (FLS). Adalbert Oehler (CDU) fand die Lösung ansprechend. Hans-Peter Schwer (SPD) empfand das Vorhaben als optisch sehr gelungen. Ob das Vorhaben genehmigt werde, hänge nun von den Fachbehörden ab – ein privates Projekt in dieser Größenordnung habe er noch nicht gesehen.
Der Gemeinderat segnete die Voranfrage einstimmig ab.