Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg besagt unter anderem, dass Veranstaltungen, Kinobesuche und Restaurantgänge nur noch mit der 3G-Regel möglich sind. Nur vollständig gegen Corona Geimpfte, von Covid-19 Genesene und frisch auf das Virus Getestete dürfen an Veranstaltungen teilnehmen. Ebenfalls gültig ist die 3G-Regelung für Krankenhäuser – auch für das Schwarzwald-Baar-Klinikum.
3G-Regel auch für Mitarbeiter
Betroffen davon sind Besucher, aber auch Mitarbeiter. Heißt: Wer im Klinikum arbeitet – und das sind insgesamt rund 3200 Menschen -, aber nicht genesen oder geimpft ist, braucht für jeden Arbeitstag einen frischen Test. Das betrifft laut Klinikum rund 20 Prozent der Mitarbeiter.
„Mit der aktuellen Corona-Verordnung hat die Landesregierung für alle Beschäftigten der Krankenhäuser die so genannte 3G-Regel in Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass für alle nicht gegen das Coronavirus immunisierten Mitarbeiter eine Antigen-Schnelltest-Pflicht gilt. Die Verordnung wird im Schwarzwald-Baar-Klinikum entsprechend umgesetzt“, sagt Sandra Adams, Pressesprecherin des Klinikums, dazu auf Anfrage.
Mit der 3G-Regel sind aber nicht alle Mitarbeiter einverstanden – im Gegenteil. Wie der SÜDKURIER erfahren hat, hat es in der vergangenen Woche bereits eine Kündigung gegeben. Außerdem sei jüngst eine Mail verschickt worden, in der angedeutet wurde, dass ungeimpfte Mitarbeiter des Klinikums ab Oktober eventuell selbst für die Kosten ihrer arbeitstäglichen Tests aufkommen müssten. Aktuell sagt das Schwarzwald-Baar-Klinikum dazu auf SÜDKURIER-Anfrage: „Die Antigen-Schnelltests werden vom Klinikum kostenlos angeboten.“
Tatsächlich ist die Befürchtung, Tests könnten ab Oktober auch für Mitarbeiter mit Kosten verbunden sein, ist aus Sicht des Villinger Arbeitsrechtlers Marc Zimmermann zumindest nicht komplett aus der Luft gegriffen: „Bis Oktober bekommt das Klinikum die Kosten für die Tests erstattet. Bis dahin bleiben sie auf jeden Fall kostenfrei für Mitarbeiter. Was danach passiert, ist bislang aber unklar.“
Warten auf neue Verordnung
Auch eine Nachfrage Zimmermanns beim baden-württembergischen Sozialministerium habe kein Licht ins Dunkel bringen können: „Dort konnte man auch nicht garantieren, dass die Tests kostenfrei für Mitarbeiter bleiben.“ Das Problem sei, dass es seit der Corona-Pandemie immer wieder aktualisierte Fassungen der Corona-Verordnung gibt. Man müsse schlicht warten, was die neue Verordnung bringe. Zimmermann: „Wenn das Klinikum also schreiben sollte, dass die Tests eventuell was kosten könnten, ist das nicht falsch.“
Das Klinikum gibt an, die Maßnahmen der Landes-Verordnung umzusetzen. Dabei gebe es keine Maßnahmen, die über die festgelegten Regelungen hinausgehen. Zur Frage, ob das Klinikum befürchte, weitere Mitarbeiter aufgrund der 3G-Regel zu verlieren, gab es keine Antwort.
Was sagt der Betriebsrat?
Und was sagt Markus Herzog, Betriebsratsvorsitzender am Klinikum, dazu? Laut Herzog gebe es vereinzelt Anrufe von Mitarbeitern, die die 3G-Regel für Mitarbeiter ablehnen. „Die Zahl derer lässt sich aber an ein oder zwei Händen abzählen. Und das bei 3200 Mitarbeitern“, sagt Herzog. Natürlich, ergänzt er, könne es weitere Mitarbeiter mit dieser Meinung geben. Er schätzt, dass der Anteil etwa so groß sein könnte wie im Rest der Bevölkerung.
Grundsätzlich sagt Herzog, dass das Schwarzwald-Baar-Klinikum ein schulmedizinisches Angebot macht und sich deswegen auch auf schulmedizinische Erkenntnisse zur Impfung beruft: „Ja, es gibt die Aufklärung, dass die Impfung wichtig ist, so dass Mitarbeiter keine Patienten anstecken können.“ Nachteile, bis auf den arbeitstäglichen Rachenabstrich, hätten ungeimpfte Mitarbeiter aber keine. Herzog: „Wir haben den Kollegen auch ein niederschwelliges Angebot gemacht. Jeder kann sich zum Beispiel aussuchen, wer ihn testet und wo das passiert.“ Man könne sich also den Kollegen aussuchen, dem man vertraut.