Die Geflügelpest ist in den Gemeinden Furtwangen, Schönwald und Schonach im Schwarzwald-Baar-Kreis ausgebrochen, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Deshalb wurde auch die Zahl der Sperrzonen sowie der Beobachtungsgebiete im Landkreis deutlich erhöht.
- Zum Sperrbezirk wurden folgende Städte und Gemeinden erklärt: Schonach, Schönwald, Furtwangen, Gütenbach, Triberg-Stadt und Triberg-Nußbach, St. Georgen-Oberkirnach, Vöhrenbach-Langenbach und -Urach.
- Zum Beobachtungsgebiet wurden folgende Städte und Gemeinden erklärt: Unterkirnach, VS-Villingen und VS-Herzogenweiler, Triberg-Gremmelsbach, St. Georgen-Stadt, St.Georgen-Langenschiltach, -Peterzell, -Brigach und -Stockburg, Vöhrenbach und Hammereisenbach-Bregenbach sowie Blumberg.
- Auflagen: Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, muss diese ab morgen, Donnerstag, 1. April, in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung halten. Die Tierhalter müssen dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung schnellstmöglich die Anzahl der gehaltenen Vögel mit Nutzungsart und Standort und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden, so das Landratsamt.
- Was bedeutet das für die Ostereier? Die Ausweitung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bedeutet zunächst nicht, dass generell keine Eier und kein Geflügel mehr aus den aufgeführten Gebieten und Gemeinden verkauft werden darf. Geflügelhalter können sich unter http://www.lrasbk.de/Öffentliche-Bekanntmachungen informieren oder unter der Nummer (07721) 9 13 50 50.