Beamte des Polizeireviers Schwenningen haben in der Nacht von Freitag auf Samstag am Pfingstwochenende einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Das berichtet die Polizei am Dienstag, 10. Juni.

Gegen Mitternacht sei den Polizisten auf der Straße Am Vorderen See ein Mann auf einem E-Scooter aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle des 34-jährigen Mannes stellten sie Atemalkohol fest.

Führerschein beschlagnahmt

Ein Test ergab daraufhin ein Ergebnis von über 2,2 Promille, was schließlich eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins zur Folge hatte. Der Scooter-Fahrer erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt. Zudem erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde.

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In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin: Für E-Scooterfahrer gelten dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt: Schon wer mit über 0,5 Promille fährt und dabei noch nicht einmal Ausfallerscheinungen hat, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann laut Polizeipräsidium Konstanz „in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg“ nach sich ziehen.

Dann wird Trunkenheit zur Straftat

Bei mehr als 1,1 Promille liegt laut Polizei sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Zudem gelte absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit (Null-Promille-Grenze). „Und Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter natürlich ebenfalls tabu“, heißt es in der Polizeimeldung.

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