Schwarzwald-Baar Für Betreiber von Windenergieanlagen war der Montag, 30. Juni ein wichtiger Stichtag. Da fielen einige Erleichterungen im Verfahren für die Genehmigung von Windenergiegebieten weg. Deshalb gingen jetzt bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis zahlreiche Anträge zur Genehmigung von Windparks im Kreis ein, berichtet das Landratsamt – und beschleunigen so den Ausbau.

Paragraph 6 des Windenergiebedarfsflächengesetz (Wind-BG) regelte Verfahrenserleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in ausgewiesenen Windenergiegebieten. Das heißt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) verzichtet werden kann. Voraussetzung dafür war, dass das Gebiet davor eine Umweltprüfung durchlaufen hatte und nicht in einem Natura 2000-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark, liegt. Diese Erleichterungen sollten den Ausbau der Windenergie beschleunigen.

Seit 1. Juli entfällt nun diese Erleichterung. Bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis sind deshalb in den letzten Tagen etliche Anträge für Windparks eingegangen. Insgesamt sind dies sieben an der Zahl. Folgende Anträge wurden gestellt: Windpark Steinwald, St. Georgen-Peterzell mit drei Anlagen (Antragsteller Vattenfall Europe Windkraft GmbH); Windpark Schlossberg, St. Georgen-Brigach/Oberkirnach mit zwei Anlagen (Antragsteller Eno Energy GmbH); Windpark Blumberg I mit fünf Anlagen (Antragsteller Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG); Windpark Blumberg II mit zwei Anlagen (Antragsteller Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG); Windpark Linach in Vöhrenbach mit drei Anlagen (Antragsteller Siventis Windenergie GmbH & Co. KG); Windpark Rappeneck in Vöhrenbach mit fünf Anlagen (Antragsteller Wira Windpark Rappeneck GbR); Windpark Bräunlingen in Waldhausen/Döggingen mit drei Anlagen (Energiequelle GmbH).