Im Rahmen einer bundesweiten Maßnahme hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen umfangreiche Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Kontrolliert wurden Großbaustellen im Raum Donaueschingen.

Verdacht auf illegale Beschäftigung

Im Einzelnen ergaben sich laut Mitteilung des Hauptzollamtes Anhaltspunkte, dass in je einem Fall der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde, Scheinselbständigkeit vorlag, Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, ungerechtfertigt Leistungen bezogen werden (Leistungsmissbrauch).

Gegen sieben Personen wurden aufgrund des Verdachts der illegalen Ausländerbeschäftigung Strafverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet in diesen Fällen die zuständige Ausländerbehörde.

Typischerweise schließen sich nach Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

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Hier stehen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in engem Austausch mit anderen Behörden, wie zum Beispiel den Rentenversicherungsträgern.

Arbeitgeber sind eventuell später dran

Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher oftmals wesentlich später nach den Prüfungen vor Ort.

Im Einsatz waren insgesamt 45 Zöllnerinnen und Zöllner, die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Prüfungen insgesamt 64 Bauarbeiter zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten.