Der Flug einer Drohne über einem Rettungshubschrauber hat beim Einsatz der Notfallretter in St. Georgen (Schwarzwald) für Irritationen gesorgt. Der Hubschrauber Christoph 11 war gerufen worden, um eine schwer verletzte ältere Frau ins Krankenhaus zu bringen. Die Drohne hätte dem Helikopter gefährlich werden können, heißt es.
Der Besitzer eines Multikopters, einer so genannten Kameradrohne, hatte sein Fluggerät über der Einsatzstelle schweben lassen. Der Pilot des Rettungshelikopters der DRF Luftrettung äußerte deshalb Sicherheitsbedenken beim Start durch die umherfliegende Drohne. Die Polizei machte sich auf die Suche und konnte einen 32-jährigen Mann als Drohnenpilot feststellen. Bevor der Helikopter mit der verletzten Frau an Bord abhob, war die Drohne bereits wieder auf dem Boden, so dass der Start des Rettungshubschraubers entgegen einer ersten Meldung nicht verzögert oder behindert wurde.
Die Polizei prüft dennoch, ob der Drohnen-Pilot gegen Luftfahrtbestimmungen verstoßen hat. Seit 1. Oktober 2017 brauchen Besitzer von unbemannten Luftfahrtsystemen über zwei Kilogramm Gewicht einen so genannten Drohnenführerschein, eine eigene Fluglizenz also. Bei einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen die Fluggeräte außerdem mit einer feuerfesten Plakette bestückt sein. Darauf finden sich dann Name und Adresse des Eigentümers. Diese Drohnen-Verordnung regelt unter anderem klar, dass über sensiblen Bereichen, zu denen Einsatzstellen von Polizei und Rettungsorganisationen gehören, nicht geflogen werden darf. Zudem wird für Nachtflüge eine spezielle Erlaubnis benötigt.
Dass Drohnen Einsätze von Rettungshubschraubern behindern, kommt immer wieder vor. Wie Petra Hentschel, Pressesprecherin der DRF Luftrettung in Stuttgart auf Anfrage mitteilt, passiere es häufiger, dass die unbemannten Luftfahrtsysteme die Landung oder den Start eines Rettungshubschraubers behinderten. „Diese Drohnen sind eine Gefahr für den Rettungs- oder auch Polizeihubschrauber“, macht Hentschel deutlich. Zudem verliere das Rettungsteam wertvolle Zeit bei der Versorgung des Patienten, wenn der Hubschrauber wegen Drohnengefahr nicht landen oder starten könne.
Die Zahl der Drohnen in Deutschland steigt. Auf 600.000 schätzt die Deutsche Flugsicherung (DFS) laut Nachrichtenagentur dpa die Zahl der Drohnen im privaten und kommerziellen Einsatz im vergangenen Jahr, bis 2020 dürften es doppelt so viele sein. Damit einher geht der Anstieg von Drohnen, die in die kontrollierten Lufträume eindringen. Vor allem im Bereich von Flughäfen wurden zuletzt mehr solcher Fluggeräte gesichtet. 2017 waren es 88, im Vorjahr noch 64, heißt es bei der Deutschen Flugsicherung (DFS).
Bei dem Brand des Bauernhauses in St. Georgen am Sonntagabend war die 77-jährige Bewohnerin schwer verletzt worden. Nach ersten Ermittlungen der Polizei hatte die Bewohnerin eine Wunderkerze an ihrem Weihnachtsbaum angezündet und das Zimmer verlassen. Als sie kurz darauf zurück kehrte, stand der Baum bereits lichterloh in Flammen. Die Bewohnerin erlitt schwere Brandverletzungen und konnte sich zu den Nachbarn retten. 66 Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie 20 weitere Rettungskräfte waren im Einsatz. Sie konnten nicht verhindern, dass das Haus ein Raub der Flammen wurde. Der Schaden wird auf 300 000 Euro geschätzt.
Drohnen-Missbrauch
Das Geschäft mit dem Drohnenschutz ist schon längst aus der Nische herausgekommen. Der Markt wachse rasant, sagt Christian Jaeger von der Firma Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) mit Sitz in Fürstenfeldbruck bei München. Viele unbemannte Flugobjekte seien mittlerweile auch für den Otto Normalverbraucher erschwinglich. Mit dem Boom nehmen auch Missbrauch und ernste Bedrohungen zu. In den Innenhöfen von Gefängnissen sollen vermehrt Drohnen landen, an denen Handys, Drogen oder gar Waffen baumeln. Drohnen werden auch als Vehikel für den grenzübergreifenden Schmuggel eingesetzt. (dpa)