Mit fünf Fahrzeugen und 28 Einsatzkräften rückten die Abteilungen St. Georgen und Oberkirnach zu dem von einem Anrufer gemeldeten Gebäudebrand im Stockwald aus. Die Lage im Außenbereich und das Alarmstichwort machte dieses umfangreiche Aufgebot nötig, weitere Kräfte waren bereits in Bereitschaft oder auf der Anfahrt. Vor Ort stelle sich allerdings heraus, dass nur Grünzeug verbrannt wurde.
Die Feuerwehr betont in ihrem Einsatz bericht ausdrücklich, dass der Anrufer in diesem Fall alles richtig gemacht hat, auch wenn sich seine Vermutung nicht bestätigt hat. Da bei der Rettung von Menschenleben jede Sekunde entscheidend sein kann, sollte nie gezögert werden, den Notruf 112 zu wählen. Besonders gilt das, wenn der Brandort wie in diesem Fall im Außenbereich liegt. Hier könnte es lange dauern, bis weitere Personen den möglichen Brand bemerken.
Nicht ganz richtig hat sich dagegen der Verursacher des Einsatzes verhalten. Seine Grüngutverbrennung war zwar gewollt, aber nicht beim Ordnungsamt angemeldet, wie es laut Feuerwehr vorgeschrieben gewesen wäre. Darüber belehrten ihn vor Ort auch die Polizei und die Feuerwehr und zudem darüber, dass er beim Abbrennen geeignete Schutzmaßnahmen treffen muss.
Die Feuerwehr informiert in diesem Zusammenhang nochmals über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Das ist nur im Außenbereich, also auf Grundstücken außerhalb der bebauten Ortslage, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Art und Weise, wie im Ausnahmefall verbrannt werden darf, ist in der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle geregelt.