„Mittlerweile in die Jahre gekommen“ sei die Polizeiverordnung der Stadt Schramberg aus dem Jahr 2004, so sagte der Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Technik (AUT). Es gebe neue Regeln und neue Gesetze, an die die Verordnung angepasst werden solle. „Auch die Gesellschaft entwickelt sich weiter.“ Kinderlärm sei kein Lärm mehr, sondern diesen müssten die Leute tolerieren.
Alkohol und Zigaretten seien dagegen inzwischen auf Spielplätzen tabu. Die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn hätten sich einstimmig für die neuen Regeln ausgesprochen. In Tennenbronn hatte der Ortschaftsrat einen Zusatz vorgeschlagen, den er für „sehr sinnvoll“ halte. Auch landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen Hunde nicht verunreinigen. Weil eine bundesgesetzliche Regelung es anders vorsieht, gilt die früher übliche Mittagsruhe von 12 bis 13.30 Uhr in Zukunft in Schramberg nicht mehr. Zwischen 7 und 20 Uhr sind Gartenarbeiten wie Rasenmähen und Abfallhäckseln durchgehend erlaubt
Poser müssen zahlen
Bußgelder können künftig auch fällig werden, wenn jemand Müll wie Chipspackungen, Zigarettenkippen oder Getränkedosen einfach auf die Straße wirft. Das Füttern von Tauben und Enten wird verboten, weil es auch die Tiere krank machen kann. Wer unnötigerweise den Motor laufen lässt oder als „Poser“ mit Auto und Radau für Aufsehen sorgen will, der muss sich künftig auf ein Knöllchen gefasst machen.
Beschluss einstimmig
Gefragt, wie hoch die Geldbußen den ausfallen können, verwies Rehfuß auf den Bußgeldkatalog Umwelt Baden-Württemberg. Darin sei etwa geregelt, dass wer Müll in kleinen Mengen bis zwei Kilogramm in die Landschaft werfe, zwischen 50 und 250 Euro blechen muss. Der Ausschuss Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat einmütig, die neue Polizeiverordnung anzunehmen. Diese wird noch zustimmen müssen.