Da ist den Planern offenbar durchgegangen, dass die künftige Halle beim Tennenbronner Dorfweiher „Sport- und Festhalle“ heißen soll. Im Bebauungsplan-Vorentwurf wird der Plan noch als „Mehrzweckhalle Tennenbronn“ geführt, worauf Ortsvorsteher Manfred Moosmann in der jüngsten Ortschaftsratssitzung hinwies. Bent Liebrich, Abteilungsleiter Stadtplanung, sicherte zu, dass die Bezeichnung abgeändert werde.
Liebrich gab in der Sitzung eine Übersicht über den aktuellen Stand der Planungen. Demnach gibt es geringe Anpassungen. So soll ein später möglicherweise einmal angelegter Geh- und Radweg entlang der Landesstraße in den Planungen bereits berücksichtigt werden. Außerdem wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgrund verkehrstechnischer Maßnahmen im Kreuzungsbereich zur Auf- beziehungsweise Abfahrt zur Halle um ein Stück in Richtung Ortsmitte verlängert.
Für die beim Ortsausgang in Richtung Weiherhalde fahrenden Linksabbieger soll ein Abbiegespur eingeplant werden. Die Frage von Patrick Fleig bezüglich eines Kreisverkehrs in diesem Bereich wiegelte Liebrich mit Verweis auf die hohen Kosten ab.
Wie entwickelt sich der Lärm?
Anwohner Robert Herrmann wollte in der Bürgerfragestunde wissen, wie sich die Lärmentwicklung des zur Straße gerichteten Ein- und Ausgangs auf das oberhalb der Straße liegende Wohngebietes auswirke. Auch wollte er wissen, ob die Sonneneinwirkung auf den Spielplatz durch den Hallenbau beeinträchtigt sei.
Liebrich sagte, dass aufgrund zahlreich erstellter Gutachten, beispielsweise zum Thema Verkehr und Schallentwicklung, weitergehende Untersuchungen notwendig werden. Darin sollen auch von Ratsmitglied Peter Bösch angeregte Untersuchung bezüglich des Schalls, der vom Wald hinter dem Dorfweiher ins Wohngebiet zurück geworfen werden könnte, berücksichtigt werden.

„Unsere Gutachter sind gut“, versicherte Liebrich, dass derartige Überlegungen durchaus den Weg in die Gutachten finden. Zum Thema Verschattung des Spielplatzes hatte Ratsmitglied Patrick Fleig den Einwand, dass ohnehin geplant sei, den Spielplatz an eine andere Stelle zu verlegen.
Fledermausgutachten
Wie Liebrich weiter sagte, hat ein für den Bebauungsplan ebenfalls erstelltes Fledermausgutachten ergeben, dass darin aufgeführte notwendige Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere den Hallenbau als solches nicht tangieren. Diese beträfen ein entfernteres Gebiet und seien für den Hallenbau nicht relevant.
Das Gremium stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Sport- und Festhalle Tennenbronn“ inklusive der Gutachten und Untersuchungen, einstimmig zu.