Hans-Jürgen Kommert

Nach der Offenlegung waren Träger öffentlicher Belange gehört worden. Nun erfolgte für die beiden Baugebiete die Abwägung der vorgebrachten Wünsche und Anregungen sowie Bedenken seitens Privatpersonen, Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange. Nach deren Durchsicht stimmte der Gemeinderat der Bauleitplanung zu.

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Zwei umfangreiche Kataloge hatte die Verwaltung vorgelegt. Intensiv hatte sich das Regierungspräsidium (RP) Freiburg mit dem Thema Naherholungswaldfläche beschäftigt – dem wurde insoweit widersprochen, als es sich dabei um wald- und landwirtschaftlich genutzte Flächen in privater Hand handelt. Auf die habe die Gemeinde wenig Einfluss.

Innerörtliche Flächen? Fehlanzeige!

Zudem seien innerörtlich gelegene Flächen als Alternative nicht relevant, da Eigentümer solcher Flächen „wenig Interesse an einer Entwicklung“ gezeigt hätten. Allerdings werde der Eigentümer einen Waldumwandlungsantrag stellen. Ebenso sieht das Landratsamt die Notwendigkeit, die Baufenster anzupassen, da der Waldabstand von 30 Metern zum Teil nicht eingehalten wird. Zudem seien diese 30 Meter teilweise noch immer zu gering, da einige Grundstücke am Hang lägen. Hier würden die Baufenster entsprechend angepasst, verspricht die Verwaltung in Absprache mit dem Antragsteller.

Landkreis stellt Pflanzliste auf

Zudem verlangt das Naturschutzamt des Landkreises, dass sowohl auf öffentlichen wie privaten Grundstücken Laub- oder Obstbäume gepflanzt werden, dazu solle eine Pflanzliste erstellt werden, dazu sollen „gebietseinheimische Gehölze“ Verwendung finden, wie sie in einer Broschüre zu finden seien – diesen Anregungen werde vollumfänglich entsprochen.

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Nicht entsprechen könne man dagegen der Anregung, an großflächigen Glasfassaden und Fensterflächen geeignete Maßnahmen gegen Vogelschlag zu ergreifen – die Kosten seien unverhältnismäßig hoch. Die Stadt verspricht jedoch, eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung zu installieren und Mauerwerk als Trocken- oder Gabionenmauern zu gestalten. Zudem würden zwei separate artenschutzrechtliche Gutachten erstellt. Die Naturschutzbehörde hält es für wahrscheinlich, dass im Baugebiet die Goldammer heimisch sein könnte.

Stelzen müssen reichen

Dem „sparsamen Umgang mit Grund und Boden“ könne man nicht entsprechen – die geplanten Minimalhäuser (Dieterlehof) würden auf Stelzen errichtet, sodass der Lebensraum der dort lebenden Tieren kaum eingeschränkt und die Versiegelung des Geländes auf ein Minimum reduziert werde.

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Ute Meier (SPD) fragte an, weshalb Regenrückhaltebecken weder gebaut noch geplant würden. Das, so Bürgermeister Gallus Strobel, sei bei privaten Bauträgern nicht durchzusetzen. Zudem sprach sie die Bedenken der Ämter wegen fehlender Wendemöglichkeiten speziell für Müllfahrzeuge an – das sei geprüft worden und unbedenklich, wurde ihr beschieden.