Heinz Maier aus dem Eichendorffweg hatte in der vorigen Sitzung des Gemeinderats einige Fragen aufgeworfen. Dieses Mal war er wieder dabei und erhielt nun die Antworten von Bürgermeister Gallus Strobel. „Beschlüsse aus öffentlicher Sitzung müssen nicht auf der Homepage der Stadt Triberg veröffentlicht werden. Dies ist nur vorgeschrieben in Fällen, bei denen die Kommunen über ein Ratsinformationssystem verfügen. Die Stadt Triberg gibt die Beschlüsse aus öffentlicher Sitzung ja seit jeher in der folgenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt und diese erscheinen dann in der Presse“, so der Bürgermeister.

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Zu den ganzen Geschehnissen im Umkreis des Bebauungsplans Eichendorffweg hatte es am Sitzungstag einen unter anderem von Heinz Maier unterzeichneten Leserbrief gegeben, über den Ute Meier (SPD) ihren Unmut äußerte: Es sei schlicht nicht wahr, dass es seitens der Stadt keine Gesprächsangebote gegeben habe – dies habe unter anderem der Bürgermeister auch in der vergangenen Sitzung deutlich gemacht. Zudem habe im Leserbrief gestanden, dass es auch seitens des Gemeinderats keine Annäherung gegeben habe: „Das ist einfach nicht wahr, wir haben mehrfach auch Gespräche geführt“, sagte die Stadträtin.

Mauer versperrt den Weg

Wieder einmal war es das Umfeld des künftigen Baugebiets Eichendorffweg, auf das eine Frage von Michael Hummel (FWV) abzielte: Dort, wo die Ringmauerstraße in den Waldweg übergeht, hat ein Hausbesitzer direkt auf seiner Grundstücksgrenze ein Mäuerchen gebaut, was laut Hummel dazu führt, dass kein halbwegs normal großes Fahrzeug dort noch durchfahren kann.

Klares Nein

Eigentlich aber solle dieser Waldweg teilweise auch während der Bauphasen im Eichendorffweg eine Rolle spielen, da nach seinen Informationen der Verkehr teils dort umgeleitet werden sollte, sagte Hummel. „Kann man da seitens der Stadt nichts machen?“, fragte er nach. „Nein“, so die Antwort des Bürgermeisters – das Mäuerchen befinde sich auf der Grundstücksgrenze und der Besitzer sei nicht bereit, es wieder abzubauen. Und eine Enteignung sei nicht angebracht.