Triberg Die Stadt Triberg nimmt in Sachen Sauberkeit nicht nur ihre Hundehalter an die Leine. Sie betont, „dass auch Katzenhalter dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen“.

Im späten Frühjahr hat es der Stadtverwaltung Triberg ganz besonders gestunken: Klagen über Verunreinigungen durch Hunde häuften sich genauso wie deren Hinterlassenschaften in Form von Hundehäufchen auf Wegen, Wiesen und Feldern. Die Verwaltung appellierte daraufhin an Ordnungssinn und Rücksichtnahme der Hundebesitzer – und in diesem Zuge floss auch der eingangs zitierte Passus in die Mitteilung der Verwaltung ein. Doch warum? Und wie soll das gehen? Wir hakten bei der Stadtverwaltung nach.

Dort kommen den Mitarbeitern immer wieder unschöne Nachbarschaftsstreitigkeiten zu Ohren, „wenn zum Beispiel Katzen ihre Hinterlassenschaften regelmäßig in Nachbars Rosen oder regelmäßig auf Nachbars Zugang zum Haus hinterlassen“, erläutert Hauptamtsleiterin Barbara Duffner auf Nachfrage. Auch Katzendreck in Sandkästen ist ein häufiger Streitpunkt.

Den Mitarbeitern der Verwaltung sei vor diesem Hintergrund eine Sensibilisierung der Katzenhalter besonders wichtig gewesen, wohl wissend um die Schwierigkeit der Kontrolle durch den Katzenhalter selbst, aber auch die Mitarbeiter der Gemeinde. Eine Freigängerkatze schließlich lässt sich auch bei größtmöglicher Sorgfalt kaum beaufsichtigen.

Doch wie sieht das eigentlich rein rechtlich aus? Der Deutsche Tierschutzbund stellt zunächst einmal klar: „Nach gefestigter Rechtsprechung muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass eine Katze seines Nachbarn seinen Garten betritt.“ Unzählige Rechtsstreitigkeiten wurden vor Gericht über freilaufende Katzen und ihre Hinterlassenschaften bereits ausgefochten – aus der Grauzone heraus hat es das Thema aber nie geschafft. Denn auch wenn Tierhalter für die Schäden, die ihre Tiere verursachen, rein theoretisch in vielen Fällen haftbar gemacht werden könnten – all das steht und fällt mit der Beweisbarkeit, dass genau dieses einzelne Tier mit der jeweiligen „Tat“ schuld ist.

Einen kleinen Schritt weiter in Sachen Ordnung und Katzen sei man in Triberg indes seit Einführung der Katzenschutzverordnung zum 1. Juli 2024. Die Zahl der kastrierten Katzen habe seit Erlass „deutlich und spürbar zugenommen“, bestätigt Barbara Duffner. Mit der Kastrierung werde auch die Kennzeichnung vorgenommen – und viele, die bereits kastrierte Katzen hätten, würden das nun nachträglich in Angriff nehmen. In der Verwaltung freue man sich obendrein über eine bessere rechtliche Handhabe durch die jetzt bestehende Katzenschutzverordnung – einer unkontrollierte Vermehrung kann so besser entgegengewirkt werden. Auch das dürfte dazu führen, dass die Streitigkeiten um Katze und Katzendreck zurückgehen.