Ein halbes Jahr liegt zwischen der Tat und dem Prozess: Nach dem Messerangriff, bei dem am 2. Februar in der Konstanzer Altstadt drei junge Männer mindestens schwer verletzt wurden, erfolgt nun die rechtliche Aufarbeitung. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die dafür angesetzten Termine informiert das Landgericht Konstanz, an dem das Verfahren anhängig ist, auf SÜDKURIER-Nachfrage.

„Mit der Verteidigung und dem Sachverständigen sind die Tage 28. Juli, 5. August, 13. August und 14. August 2025 abgesprochen“, teilt Karoline Krüger, Richterin am Landgericht und stellvertretende Pressesprecherin, mit. Die entsprechende Eröffnungsentscheidung erging laut Angaben des Landgerichts bis Freitag, 13. Juni. Damit ist klar, dass der 28-jährige, aus Nordmazedonien stammende Angeklagte sich voraussichtlich an vier Tagen Ende Juli und Anfang August für seine mutmaßliche Tat verantworten muss.

Dem Mann, den die Staatsanwaltschaft für dringend tatverdächtig hält und der seit seiner Festnahme am 6. Februar in Untersuchungshaft sitzt, wird dabei vorgeworfen, einen Jugendlichen und zwei Heranwachsende in der Konstanzer Wessenbergstraße mit einem Messer niedergestochen zu haben. Die Opfer wurden dabei teilweise schwer verletzt, mindestens einer der jungen Männer kam dabei nach SÜDKURIER-Informationen nur knapp mit dem Leben davon.

Das könnte Sie auch interessieren

Am Montag, 16. Juni, veröffentlicht das Landgericht dann auch die offizielle Terminnachricht auf seiner Internetseite und versendet entsprechende Mitteilungen an Pressevertreter. „Dem 28-jährigen mazedonischen Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Februar 2025 in der Konstanzer Innenstadt mehrere männliche Personen durch Messerstiche in den Hals, den Rücken und die Brust lebensgefährlich verletzt zu haben“, ist darin zu lesen. „Zudem soll er einem der Geschädigten sowie einer dessen weiblichen Begleiterinnen massive Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben.“ Nur durch Notoperationen habe das Leben der Geschädigten gerettet werden können, heißt es noch.

Laut Anklage wird dem Angeklagten daher der versuchte Totschlag in drei tatmehrheitlichen Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Es wurde Anklage zum Schwurgericht erhoben. Es wird also vor der großen Kammer des Landgerichts verhandelt, das bei Verhandlungen für besonders schwere Straftaten erstinstanzlich zuständig ist. Zur Verhandlung geladen sind laut der Terminnachricht zwölf Zeugen, zwei Sachverständige und ein Dolmetscher.

(Archivbild) Noch am Montag, 3. Februar, sind die blutigen Spuren des Messerangriffs vom Wochenende auf drei junge Männer in der ...
(Archivbild) Noch am Montag, 3. Februar, sind die blutigen Spuren des Messerangriffs vom Wochenende auf drei junge Männer in der Konstanzer Fußgängerzone sichtbar gewesen. | Bild: Hanser, Oliver | SK-Archiv

Die Frage nach der Schuldfähigkeit bleibt

Zwar ist nun klar, wann verhandelt wird. Unklar bleibt allerdings offenbar die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. So soll nunmehr nach Akteneinsicht für die Pflichtverteidigung des Angeklagten, der augenscheinlich keinen eigenen Wahlverteidiger beauftragt hat, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit eingeholt werden, heißt es vom Landgericht.

Sprich: Es steht die Frage im Raum, inwiefern der 28-jährige Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Das muss nun geprüft werden. Auf nochmalige SÜDKURIER-Nachfrage teilt Karoline Krüger vom Landgericht mit: „Ein Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit (Alkohol- und Drogenkonsum zur Tatzeit) wurde beauftragt. Wie immer wird das Gutachten erst am Ende der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme erstattet, daher kann derzeit noch keine Aussage über das Ergebnis getroffen werden.“ Der Sachverständige sei an allen Verhandlungstagen geladen.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie die Landgerichtsprecherin außerdem ganz allgemein mitteilt, erfolge die Hinzuziehung eines Sachverständigen anlassbezogen, wenn sich nach Aktenlage und den Ermittlungen „Anhaltspunkte für eine mögliche Einschränkung/Störung ergeben, zum Beispiel wenn eine Intoxikation mit Alkohol/Drogen zur Tatzeit im Raum steht, aber auch dann, wenn beispielsweise eine Abhängigkeit oder psychische Beeinträchtigungen im Raum stehen“.

Im betroffenen Fall muss dabei wohl die Schuldfähigkeit aufgrund von übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum von einem Sachverständigen geprüft werden. Die Frage, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat, sollte er sie wirklich verübt haben, deshalb schuldunfähig – oder zumindest nur vermindert schuldfähig – war, wird wohl erst im Rahmen des Prozesses beantwortet werden können.

Das könnte Sie auch interessieren

Eröffnet wird das Hauptverfahren am Montag, 28. Juli, um 9 Uhr in Sitzungssaal 1.60 EG, also dem Schwurgerichtssaal des Landgerichts an der Unteren Laube 27. Die Fortsetzungstermine beginnen jeweils ebenfalls um 9 Uhr in denselben Räumlichkeiten und sind auf Dienstag, 5. August, und Mittwoch, 13. August, sowie Donnerstag, 14. August, angesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den 28-jährigen Angeklagten.