Unterkirnach Weil die Kläranlage Unterkirnach in die Jahre gekommen ist und sich ein hoher Investitionsbedarf abzeichnet, musste die Gemeinde entscheiden, wie es mit ihr weitergeht. Jetzt ist klar, für den Weiterbetrieb der Kläranlage wird für weitere 15 Jahre eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. Die Sanierungen der Bestandsanlage werden auf das Notwendigste beschränkt. Die Gespräche zum Anschluss an die Kläranlage in Villingen sollen weitergeführt werden. Die wasserrechtliche Betriebsgenehmigung für die Anlage an der Kreisstraße nach Villingen lief 2023 aus. Seither befand sich die Anlage in einer Duldungsphase.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause gab Dominik Bordt vom durch die Gemeinde beauftragten Büro Bit-Ingenieure einen Überblick über den Zustand der Kläranlage, die das Abwasser von insgesamt rund 3100 Menschen reinigt und in die Kirnach einleitet. Zudem stellte er die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vor. Für die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis waren die Werte der gesamten Kläranlage neu zu berechnen und nachzuweisen, dass die Anlage auch für die kommenden Jahre betriebfähig ist und bleibt.

Dringende Modernisierungen

Im Ergebnis stellt Dominik Bordt fest, dass auch die seit 2024 neu geforderten Grenz- und Kennwerte für Kläranlagen eingehalten werden. Damit könne die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Die nach wie vor guten Ablaufwerte der alten Kläranlage müsse man dem Betriebspersonal hoch anrechnen, betonte Bordt ausdrücklich. Das gelinge nur, wenn eine Anlage so gut betrieben werde, wie die in Unterkirnach, sprach er den Gemeindemitarbeitern ein großes Lob aus.

Um die Betriebssicherheit der Anlage für die nächsten zehn Jahre zu gewährleisten, müssen die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie notwendige Bauteile wie das drehzahlgeregelte Gebläse und der Kettenräumer in der Nachklärung erneuert werden. Außerdem muss der Ablaufschieber des Regenüberlaufbeckens optimiert werden und die Überlaufmessung des Beckens muss per Datenlogger erfolgen. Im Zulauf muss ein neuer Probennehmer eingebaut werden.

Sicher der schwierigste Part der Anlagenertüchtigung sei aber die Elektrotechnik, so der Fachmann weiter. Diese ist überwiegend Baujahr 1986 und entspricht nicht mehr den Vorschriften. Bauteile sind teilweise nicht mehr lieferbar. Im Betriebsraum herrschen erhöhte Temperaturen und die Schaltschränke sind übervoll. Eine Modernisierung ist dringend erforderlich. Das geht nicht schrittweise, weil es für Provisorien keinen Platz gibt. Der Vorschlag des Fachmanns lautete deshalb, eine neue Schaltanlage entweder in einem neuen Technikgebäude oder im Raum des Labors, das dann übergangsweise in einen Container ausgelagert werden müsste, einzubauen.

Die voraussichtlichen Kosten für den Sanierungsbedarf an der Anlage belaufen sich auf derzeit 523.000 Euro. In welchem Umfang nächstes Jahr tatsächlich Sanierungen erfolgen können, müssen die Haushaltsberatungen zeigen. Generell gelte, so Bürgermeister Andreas Braun: „Bestehende Aggregate werden so lange gefahren bis sie kaputt gehen. Kosten für ihren Ersatz sind in dieser Summe nicht miterfasst.

Bordt erklärte: „Mit dem Antrag auf Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis erkauft man sich nur zehn bis 15 Jahre Bedenkzeit. Irgendwann muss die Entscheidung für oder gegen den Weiterbetrieb der Anlage getroffen werden.“