Die Öffnung des Bades widerspreche den Regelungen des Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes, der sogenannten Notbremse, heißt es aus dem Landratsamt. Auf dieser Basis entschied das Ordnungsamt, dass die Schließung zum jetzigen Zeitpunkt unumgänglich sei. Klar gibt die Behörde gegenüber dem SÜDKURIER zu verstehen, dass den Betreibern, also Christian Sontag und Gerhard Graf als Geschäftsführern der Betriebsgesellschaft, klar gewesen sein musste, dass aktuell ein Verbot der Vermietung bestehe.
In den vergangenen Wochen habe es immer wieder Kontakt hinsichtlich des Themas Reha-Sport, der im Aqualino jetzt ebenfalls starten soll, zwischen den neuen Betreibern des Aqualino und dem Landratsamt gegeben, bestätigt Heike Frank, Pressesprecherin der Kreis-Behörde. Medizinischer Reha-Sport sei auch nach dem Infektionsschutzgesetz und nach der Corona-Verordnung unter Einhaltung eines Hygienekonzepts möglich. „Vor etlichen Wochen“, als die Vermietung des Bades kurzzeitig aufgrund einer niedrigeren Inzidenz für wenige Tage möglich war, sei außerdem die Vermietung an Familien Gegenstand von Nachfragen der Betreiber beim Landratsamt gewesen. Bereits damals seien die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes in die Beurteilung eingeflossen, sagt Heike Frank. „Den beiden Geschäftsführern musste also klar sein, welche Voraussetzungen zum Beispiel bei den Inzidenzzahlen vorliegen müssen, um das Bad vermieten zu können.“
Für die Betreiber des Bades wird die Aktion vom Wochenende ein unangenehmes Nachspiel haben. Weil sie nach Auffassung des Landkreises entgegen den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes entschieden haben, das Aqualino trotzdem zu vermieten, wird gegen sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Mieter, die das Aqualino am Samstag genutzt haben, müssen ein solches Bußgeldverfahren indessen wohl nicht fürchten.
Medizinischer Rehasport ist möglich
Auf die Nutzung des Aqualino für den Reha-Sport habe die Vermietaktion keine Auswirkungen, so das Landratsamt. Medizinischer Rehasport sei zulässig. Man müsse beide Dinge differenziert betrachten. Sobald die Rechtslage eine anderweitige Öffnung wieder zulasse, gelte das auch für das Aqualino. „Dann werden alle entsprechenden Einrichtungen gleich behandelt“, so das Landratsamt.
„Lockerungen derzeit nicht angebracht“
Auf die Berichterstattung des SÜDKURIER über die Vermietaktion und die Schließung zeigten viele Leser Unverständnis. Das Landratsamt hält diesen entgegen: „Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat derzeit den höchsten Inzidenzwert in Baden-Württemberg. Im Schwarzwald-Baar-Klinikum liegen derzeit 72 Menschen, die an Covid 19 erkrankt sind. Es gilt stets, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Deshalb wurden entsprechende Regelungen durch die Bundesnotbremse getroffen. Wir sehen derzeit Lockerungen als nicht angebracht.“
Bad-Geschichte
Im Februar 2020 empfahl der Finanzausschuss der Gemeinde Unterkirnach die Schließung des bis dahin kommunalen Hallenbades. Zu groß waren die Löcher, die das Bad alljährlich in den Finanzhaushalt der Gemeinde riss. In einer von vielen Protesten begleiteten Sitzung gewährte der Gemeinderat einen Aufschub. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde das Bad kurz darauf dennoch zunächst stillgelegt.
Im Juli rang sich der Gemeinderat dazu durch, dem Förderverein des Aqualino ein Angebot zum Weiterbetrieb des Bades in eigener Regie zu machen. Der Förderverein nahm das Angebot an. In den folgenden Wochen wurden die Modalitäten festgezurrt. Jetzt ist eine gemeinnützige GmbH Betreiberin des Hallenbades. Seitdem im Februar wieder Wasser eingelassen wurde, versucht die neue Betriebsgesellschaft eine Möglichkeit zu finden, wieder Besucher ins Bad lassen zu können. Zuletzt scheiterte dies Mitte April an steigenden Inzidenzzahlen. (put)