Das Landgericht Mannheim hat mit seinem Urteil gegen die Angeklagten Hess und Ziegler ein angemessenes Urteil gesprochen und zugleich mit Legenden aufgeräumt.

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Zum einen mit der Legende der Anklageschrift, dass die Beschuldigten nach einem Masterplan vorsätzlich und systematisch betrogen und manipuliert hätten. Hier haben die engagierten Aussagen insbesondere von Finanzvorstand Peter Ziegler manchen Vorwurf entkräftet und manchen Vorgang in ein neues Licht gerückt.

Widerlegt hat das Gericht aber auch die Legende der Verteidigung, dass die Angeklagten unschuldige Opfer finsterer Machenschaften eines Whistleblowers, holländischer Finanzinvestoren und eines berechnenden Insolvenzverwalters seien. Bei der kreativen Generierung von Umsätzen und Gewinnen haben die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts die Grenzen des Legalen ganz klar überschritten. Zum Glück für die Angeklagten bewertete das Gericht ihr Handeln nicht als betrügerischen Vorsatz, sondern nur als „bedingten Vorsatz“: Rechtsbrüche seien zumindest billigend in Kauf genommen worden.

Bei allen berechtigten Klagen über die lange Verfahrensdauer: Hätte der Prozess schon vor fünf Jahren stattgefunden, wären die Angeklagten mit einer so wohlwollenden Beurteilung des Gerichts und dem entsprechenden Strafmaß vermutlich nicht davon gekommen.