Während der Eishockeyprofi Yannic Seidenberg nach einer dreijährigen Spielsperre wieder auf dem Eis steht, ist die Zukunft des Arztes, der ihm Dopingmittel verschrieben haben soll, noch ungewiss.

Zwischen 2021 und 2022 soll der aus Villingen-Schwenningen stammende Seidenberg einen in Villingen-Schwenningen praktizierenden Arzt aufgesucht und sich von diesem Dopingmittel verschreiben lassen haben. Das kam den Sportler teuer zu stehen: Gegen ihn wurde eine dreijährige Spielsperre verhängt, die erst Anfang dieses Jahres beendet war. Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Fall um den Arzt hingegen wurde erst kürzlich verhandelt. Der Mediziner wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Mediziner laut seiner Verteidigerin allerdings bereits Berufung eingelegt.

Weitere Folgen möglich

Doch mit einer Verurteilung allein könnte die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sein. Im härtesten Fall könnte dem Arzt die Approbation entzogen werden.

„Grundsätzlich kann die Approbationsbehörde Baden-Württemberg, angesiedelt im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS), insbesondere nach Bekanntwerden von Strafverfahren oder strafrechtlichen Verurteilungen ihrerseits die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens prüfen“, schreibt Pressesprecher Korbinian Ruff. Sofern der Arzt in Baden-Württemberg tätig war oder ist.

Entzug der Zulassung kann drohen

Zum Einzelfall kann sich das RPS zwar nicht äußern, jedoch gilt generell: Jeder Einzelfall werde gesondert geprüft. Dabei werde dem Arzt die Möglichkeit gegeben, zur Sache Stellung zu nehmen.

Die Bandbreite an Disziplinarmaßnahmen reicht dabei von Ermahnungen, Anordnung weiterer Maßnahmen, dem Ruhendstellen bis hin gar zum Widerruf der Approbation.

Auch Ärztekammer kann Geldbuße verhängen

Auch die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung überprüfen Ärzte, die im Verdacht stehen, Dopingmittel verschrieben zu haben oder wegen eines solchen Vergehens verurteilt worden sind.

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„Bei strafrechtlicher Anklageerhebung oder nach Abschluss eines Strafverfahrens gegen eine Ärztin oder einen Arzt erhält die regional zuständige Bezirksärztekammer eine ,Mitteilung in Strafsachen‘ (MiStra)“, schreibt ein Vertreter der Landesärztekammer auf Anfrage. Nach einer Prüfung könne die Berufskammer neben Warnung und Verweis Geldbußen bis zu 50.000 Euro verhängen.

Sanktionen gegen Kassenärzte möglich

„Einen Strafenkatalog oder ein kassenärztliches Gesetzbuch gibt es bei uns nicht“, erklärt Kai Sonntag, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die KV sei jedoch gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass deren Mitglieder ihren vertragsärztlichen Pflichten nachkommen.

Die Sanktionen der KV reichen dabei von der Ermahnung bis zum Zulassungsentzug, abhängig davon, was dem Kassenarzt vorgeworfen und nachgewiesen werde, so Sonntag.

Auch die Schwere des Vergehens und ob der Arzt ein Wiederholungstäter ist, spielen dabei eine Rolle. „Ein Zulassungsentzug kommt dabei schon fast einem Berufsverbot gleich.“ Und sei die härteste Strafe, welche die KV verhängen könne. „Dazwischen gibt es aber auch viele Grautöne“, umschreibt es der Pressesprecher.

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