Welche Personen dürfen die neue „Fieberambulanz„ in der Halle des Tennisclubs Schwenningen kommen? Nach dem es diesbezüglich zuletzt Missverständnisse gab, teilt die Kassenärztliche Vereinigung, die für die Ambulanz verantwortlich ist, dazu folgendes mit:

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„Patienten mit Symptomen, die eine Erkrankung durch das Corona- Virus vermuten lassen, wie Fieber, Husten, Hals- und Gliederschmerzen, Kontakt mit Erkrankten oder Aufenthalt in Risikogebieten, werden nur mit (!) einer Überweisung durch den Hausarzt angenommen.“

Und weiter heißt es: Ausnahme von dieser Bedingung sind nur Patienten, die bereits nachgewiesen erkrankt sind, und bei denen sich die Beschwerden in Quarantäne verschlimmern.“