Radfahrer raus aus den Fußgängerzonen von Villingen und Schwenningen? Die AfD wollte diesen weitreichenden Schritt vom Gemeinderat beschließen lassen.

Allerdings hat die Fraktion ihren Antrag auf ein generelles Verbot in der Sitzung des Technischen Ausschusses am Dienstag, 4. Februar, eher kleinlaut wieder zurückgezogen.

Die Rechtsaußen-Fraktion im Rat führt an, dass der Fahrradverkehr in diesen Zonen eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger darstelle, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Kinder und ältere Menschen.

„Beinah-Unfälle und Schrecksekunden“

„Da kommt es oft zu Beinahe-Unfällen und Schrecksekunden für alle Beteiligten“, erklärte Stadtrat Olaf Barth, der AfD-Fraktionsvorsitzende im Ausschuss. Ursache sei häufig rücksichtsloses oder unvorsichtiges Durchfahren von Radfahrern.

Olaf Barth, der AfD-Fraktionsvorsitzende, hat den Antrag eingereicht.
Olaf Barth, der AfD-Fraktionsvorsitzende, hat den Antrag eingereicht. | Bild: AFD

Wiederholte Unfälle und häufige gefährliche Situationen sind nach Ansicht der AfD Belege für die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Zudem beeinträchtige der Radverkehr das Einkaufserlebnis und die Aufenthaltsqualität in diesen stark frequentierten Bereichen der Innenstadt.

Unfallhäufigkeit ist sehr gering

Die Stadtverwaltung hat sich nach eigener Darstellung intensiv mit dem Antrag beschäftigt und die Situation in Besprechungen mehrerer Gremien geprüft. Sie kommt aber in der Sitzungsvorlage zum Schluss, dass die „objektive Sicherheit“, also die messbare Unfallhäufigkeit, in den Fußgängerzonen „ein sehr geringes Gefahrenpotenzial“ aufzeige.

Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Konstanz für den Zeitraum 2019 bis 2024 weise in beiden Zonen jeweils nur einen Unfall aus.

Die Unfallhäufigkeit sei damit „äußerst gering“, insbesondere im Vergleich zu anderen städtischen Verkehrsflächen. Die Datenlage rechtfertige kein Verbot des Radverkehrs.

Das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern habe sich in der Vergangenheit objektiv bewährt. Die Verwaltung empfahl daher den politischen Gremien, den Vorschlag der AfD abzulehnen.

Stadtverwaltung sieht Handlungsbedarf

Dennoch räumt auch die Stadtverwaltung Handlungsbedarf ein: Die „subjektiven Unsicherheitsgefühle“ einiger Bürger und Gewerbetreibender sollten nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht ignoriert werden.

Maßnahmen wie verstärkte Kommunikation zu Verhaltensregeln und gezielte Kontrollen könnten helfen, das Sicherheitsgefühl zu verbessern, ohne ein generelles Verbot auszusprechen.

Ordnungsdienst soll Radfahrer ermahnen

Alternativ zu einem Verbot schlug die Stadtverwaltung an anderes Vorgehen vor: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) soll künftig verstärkt Präsenz in der Fußgängerzone zeigen.

Die Männer des städtischen Ordnungsdienstes sollen verstärkt auf eine gemäßigte Fahrweise von Radfahrern in der Fußgängerzone achten, ...
Die Männer des städtischen Ordnungsdienstes sollen verstärkt auf eine gemäßigte Fahrweise von Radfahrern in der Fußgängerzone achten, schlägt die Stadtverwaltung vor. | Bild: Stadt Villingen-Schweningen

Schritttempo auch für Radfahrer Pflicht

Die sogenannten Stadtsheriffs sollten den Schwerpunkt zunächst auf mündlichen Ermahnungen liegen, hauptsächlich bei Verstößen gegen die für Fahrradfahrer vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit.

Damit könnten sich Fußgänger sicherer fühlen und Radfahrer „für ein rücksichtsvolleres Verhalten sensibilisiert werden“.

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Bürgermeister Detlev Bührer relativierte allerdings die angekündigten Kontrollen durch den Ordnungsdienst sogleich mit der Feststellung, dass diese von der personellen Besetzung abhängig seien. „Der KOD kann nicht ständig präsent sein.“

Schilder für mehr Rücksichtnahme

Zweitens schlägt die Verwaltung vor, mit Schildern für mehr Bewusstsein bei den Radfahrern zu sorgen. An zentralen Eingangsbereichen und entlang der Fußgängerzonen könnten auffällige Informationsplakate angebracht werden, die Radfahrer an ein rücksichtsvolles Verhalten erinnern.

Die Gestaltung, so der Vorschlag, soll mit klaren Symbolen und kurzen Texten die Aufmerksamkeit der Radfahrer gewinnen.

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Die Fraktionen von CDU, Freien Wählern, Grünen und SPD erklärten sich mit diesem alternativen Beschlussantrag der Stadtverwaltung einverstanden und waren auch nicht bereit, einen modifzierten Antrag der AfD anzunehmen.

Olaf Barth zog den Antrag auf ein generelles Fahrverbot in den Fußgängerzonen am Ende zurück und erklärte, seine Fraktion unterstütze ebenfalls das Vorgehen der Stadt. Darüber wird dann nächste Woche der Gemeinderat abstimmen.

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