- Wo gilt die vom Land verhängte erweiterte Maskenpflicht? Sie gilt nun in ganz Baden-Württemberg in den Fußgängerbereichen wie Fußgängerzonen, Marktplätze und überall, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen gilt jetzt eine Maskenpflicht.
- Wo besteht sonst überall eine Maskenpflicht? Grundsätzlich bei Veranstaltungen aller Art, ausgenommen davon sind Veranstaltungen, bei denen feste Sitzplätze zugewiesen sind, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und solange sich die Person an ihrem Sitzplatz befindet.
- Wie viele Personen dürfen sich in Gaststätten treffen? Am Tisch sitzen darf man mit maximal zehn Personen. Zu anderen Personen, außerhalb der eigenen Gruppe, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für die Personen, denen es gestattet ist, an einem Tisch zu sitzen, ist das Einhalten des Mindestabstands nicht notwendig.
- Wie viele Besucher sind bei Sportveranstaltungen im Freien wie etwa Fußballspielen erlaubt? Die maximale Besucherzahl ist 100 (sowohl in geschlossenen Räumen wie im Freien). Sollten die Hygieneabstände nicht eingehalten werden können, besteht Maskenpflicht. Ein Hygienekonzept sowie eine Teilnehmerdokumentation sind erforderlich.
- Mit wie vielen Personen darf man privat feiern? Gibt es Unterschiede, ob man daheim oder in einer Gaststätte feiert? Es darf jeweils nur mit maximal zehn Personen gefeiert werden. Es gibt allerdings einen Unterschied bezüglich des Veranstaltungsortes, denn in privaten Räumen dürfen diese zehn Personen nur aus maximal zwei Haushalten kommen.
- Wie viele Personen dürfen an einer kirchlichen Hochzeit oder Taufe in einer Kirche teilnehmen? Das ist von der Kirche vor Ort abhängig, je nachdem was deren Hygienekonzept erlaubt. Bei privaten Feierlichkeiten im Anschluss dürfen nur bis zehn Personen teilnehmen.
- Müssen Besucher einer Gemeinderatsitzung ebenfalls Kontaktdaten hinterlassen? Wurde hier in der letzten Sitzung in der Tonhalle etwas versäumt? Nein, es wurde nichts versäumt. Gemeinderatssitzungen sind von den Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltungen ausgenommen. Die Stadtverwaltung VS will aber bei künftigen Sitzungen weitere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.