Ein kurzes Stück der Bickenstraße ist seit einigen Wochen gesperrt. Dort wird der Radweg über die Straße verlängert und teils neu angelegt. Doch die Bauarbeiten bringen Fußgänger und Autofahrer aus dem Takt. Erstere greifen immer wieder zu, vorsichtig ausgedrückt, nicht ganz legalen Mitteln: Sie reißen die Absperrung um oder öffnen sie, um schnell zum Bahnhof oder in die Innenstadt zu gelangen.
Behörde ordnet Sperrung an
Doch dass dort Barrieren stehen, ergibt Sinn. Die verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurden von der Straßenverkehrsbehörde zur Sicherung des Baufeldes angeordnet, erklärt es der Verwaltungssprecher Christian Thiel.
Keine Haftung der Baufirma
Wege für den Fußgängerverkehr – auch am Wochenende und in den Abendstunden – seien also gesperrt. Eine Öffnung von Baustellen sei im Normalfall nicht angedacht, da die Absperrungen ja explizit dazu dienen, Menschen vor den potenziellen Gefahren in einer Baustelle – beispielsweise Baugruben – zu schützen. Würde es zu einer Öffnung kommen, läge die Haftung zudem bei der jeweils zuständigen Baufirma.

Bußgeld von fünf Euro
Die Barrieren zu übersteigen oder zu öffnen, sei selbstverständlich verboten. Wer es dennoch tut, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann. Dieses sei mit einem Betrag in Höhe von fünf Euro jedoch vergleichsweise gering.
Bislang habe der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), also die Stadtsheriffs, noch niemanden beim widerrechtlichen Betreten des Baufeldes erwischt, sagt Thiel.
Ab 4. Dezember wieder offen
Und es dürfte kaum damit zu rechnen sein, dass der KOD es noch tut. Denn die Baustelle in der Bickenstraße soll Anfang der kommenden Woche, ab 4. Dezember, wieder für den Verkehr geöffnet werden. Aktuell werde die Baustelle winterfest gemacht, aufgrund der Witterung werden noch ausstehende Restarbeiten in das kommende Jahr verschoben.