Vöhrenbach Abgelehnt wurde vom Vöhrenbacher Gemeinderat der Antrag, einen früheren Einkaufsmarkt zu einem Club-Gebäude umzuwandeln, in dem künftig Cannabis für die Vereinsmitglieder produziert werden sollte.

Zu Beginn der Beratung stellte der Bauherr und Eigentümer des Grundstücks die Planungen vor. Das Gebäude sei schon seit vielen Jahren in Familienbesitz und wurde zuerst als Supermarkt und später als Lagerhalle genutzt. Nun sei geplant, das Gebäude an den Verein „Grow Company“ im Rahmen eines Cannabis Social Clubs gemäß den Bestimmungen des Cannabisgesetzes (CanG) zu vermieten.

Der Besitzer betonte, dass er hier schon einige Zeit gezielt Mieter gesucht habe, die auch für Nachbarn und Gemeinde stressfrei seien. Auch in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium sei nun eine Anlage geplant, um Cannabis anzupflanzen. Darüber hinaus gebe es hier keinen Cannabis-Konsum, keinen Verkauf und auch kein Vereinsleben der Mieter. Alles werde nur innerhalb des Gebäudes stattfinden, das alarmgesichert sei. Der Verein könne auch keinen Gewinn erzielen, überschüssige Gelder müssen wieder in einen sozialen Zweck investiert werden.

Gewerbe zwingend

Bürgermeister Heiko Wehrle machte deutlich, dass dieses Gebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen sei. Eine Nutzung durch einen Verein ohne Gewerbe sei nach der Baunutzungsverordnung daher nicht möglich. Betriebe zum Anbau von Pflanzen seien der Landwirtschaft zuzuordnen und damit im Gewerbegebiet nicht zulässig. „Wir wünschen uns dort weiteres Gewerbe“, so Bürgermeister Wehrle und empfahl den Gemeinderäten, die Genehmigung nicht zu erteilen.

Albert Schwörer (BWV) betonte, dass man in Vöhrenbach wenig Gewerbeflächen habe, aber auf Einnahmen aus der Gewerbesteuer angewiesen sei anstelle von Gewinnen für gemeinnützige Zwecke. Andrea Pietrek sagte, dem Eigentümer sei schon beim Erwerb des Geländes vor mehr als 20 Jahren bekannt gewesen, dass dies ein Gewerbegebiet sei. Man könne „keine Ausnahme von der Ausnahme machen“.

Wehrle bestätigte auch die Befürchtung, dass man mit einer solchen Entscheidung einen Präzedenzfall für andere Gewerbeflächen schaffen würde. Der Gemeinderat lehnte nach diesen Ausführungen, bei zwei Enthaltungen, den Antrag auf Nutzungsänderung ab.