Vöhrenbach – Die geplante Photovoltaik-Anlage Rappeneck I nimmt weiter Formen an: Der Gemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans beraten.

Endgültig auf den Weg gebracht wurde die geplante Photovoltaik-Anlage damit. Der Gemeinderat beriet die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans für diese Freiflächenanlage, welche die Naturenergie Hochrhein errichten will. Dafür war bereits die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans auf den Weg gebracht worden.

Es gab nun in beiden Verfahren, die parallel ablaufen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Diplom-Ingenieur Patrik Chrzan vom Planungsbüro in Jena sowie die Naturenergie Hochrhein waren zu dieser Beratung per Videokonferenz mit dem Gemeinderat in der städtischen Festhalle verbunden.

Chrzan stellte noch einmal den weiteren Ablauf dieses Genehmigungsverfahrens vor. Ziel ist es, die Bebauungsplanänderung und die des Flächennutzungsplans zeitgleich abzuschließen. Außerdem achtet man bei dem Projekt darauf, die Photovoltaik-Anlage möglichst ohne größere Eingriffe in die Natur zu realisieren.

Im Flächennutzungsplan soll die aktuell für die Landwirtschaft bestimmte Fläche der künftigen Anlage nun als „sonstiges Sondergebiet für Photovoltaik“ ausgewiesen werden. Erst mit dieser Änderung des Flächennutzungsplans kann dann hier ein Bebauungsplan für die Anlage aufgestellt werden. Dabei hat man noch einmal die maximal versiegelte Fläche etwas reduziert. Außerdem wird festgeschrieben, dass das vorhandene Biotop erhalten bleibt. Auch die Vegetation soll weitgehend erhalten bleiben. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sollen über das Ökokonto der Naturenergie Hochrhein AG vorgenommen werden.

Im nächsten Schritt werden nun die Entwürfe für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan öffentlich ausgelegt.

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine wesentlichen Anmerkungen oder Änderungswünsche. Nach Abschluss dieser Auslegung erfolgt die Abwägung der möglichen Einwände oder Einsprüche und schließlich der Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplans und in der Folge der Beschluss des Bebauungsplans.