Elia Diehl und Andreas Fretz

Das Aargauer Verwaltungsgericht ist auf die Beschwerde zum 75 Millionen Franken (rund 65 Millionen Euro) schweren Projekt Ostumfahrung Bad Zurzach nicht eingetreten. Somit stehen keine Einwendungen mehr aus und die Planung für den Baustart in der zweiten Jahreshälfte 2019 kann weitergeführt werden. Vorbehalten ist jedoch ein Weiterzug ans Bundesgericht. Das Verwaltungsgericht ist auf die einzige weiter gezogene Einwendung der Pensionärin Elisabeth Rohner nicht eingetreten.

Gegen die Ostumfahrung waren insgesamt 28 Einwendungen eingegangen, nach Verhandlungen wurden deren 19 aufgrund von Zusicherungen zurückgezogen. Am 21. März 2018 bestätigte der Regierungsrat die gemachten Zusicherungen und genehmigte das dementsprechend leicht angepasste Bauprojekt. Gleichzeitig hat er über die neun verbliebenen Einwendungen entschieden.

Falls gegen das Nichteintreten des Verwaltungsgerichts keine Rechtsmittel – konkret ein Weiterzug an die letzte Instanz, das Bundesgericht – ergriffen werden, soll mit den Bauarbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2019 begonnen werden, teilt das Aargauer Baudepartement am Donnerstag mit.

Als nächstes steht das ordentliche Landerwerbsverfahren für die Ostumfahrung an. Parallel dazu wird die Submission der Hauptarbeiten vorbereitet.

530 Meter langer Tunnel

Mit der Ostumfahrung soll der Nord-Süd-Verkehr aus dem Ortskern gelenkt, der Flecken aufgewertet und Bad Zurzach als regionaler Entwicklungsschwerpunkt gestärkt werden. Der durchschnittliche tägliche Verkehr von rund 9800 Fahrzeugen auf der Hauptstraße und zirka 11 000 Fahrzeugen auf der Promenadenstraße ist eine starke Belastung für die Gemeinde.

Mit der Ostumfahrung soll der Nord-Süd-Verkehr über eine Umfahrungsstraße gelenkt und so die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Flecken gesteigert werden. Auf den bisherigen Durchfahrtsstraßen durch das Städtchen würden Tempo 30 und ein Lastwagenfahrverbot eingeführt.

Die Umfahrungsstraße Bad Zurzach beinhaltet einen 530 Meter langen Tunnel, führt östlich am Ortskern vorbei und verbindet die beiden Einfallstraßen Bruggerstraße und Zürcherstraße neu.

Über 75 Millionen Kosten

Bereits im Januar 2013 hatte das Parlament einen Kredit von 49 Millionen Franken genehmigt. Zusätzliche Notausgänge und eine Tunnel-Lüftung waren mitunter ein Grund, wieso der Große Rat 2014 über einen Zusatzkredit von 16 Millionen Franken abstimmen musste. Die Gesamtkosten für die Ostumfahrung Bad Zurzach betragen somit 75,26 Millionen Franken, wovon der Kanton 65,26 Millionen Franken übernimmt. 10 Millionen Franken entfallen auf die Gemeinde Bad Zurzach.

Während der öffentlichen Auflage des Projekts vom 12. Oktober bis 10. November 2015 gingen 24 Einwendungen ein. Während der Auflage der Projektänderung und des ökologischen Ausgleichs vom 21. August bis 19. September 2017 gingen nochmals vier Einwendungen ein. Der Kanton passte das Projekt geringfügig an. Es ging um die bauliche Anpassung eines Notausgangs, die Führung der Velofahrer von Zurziberg in Richtung Bad Zurzach sowie um Anpassungen gegenüber angrenzenden Grundstücken. Nach erfolgten Verhandlungen wurden 19 Einwendungen zurückgezogen.

Am 21. März bestätigte der Regierungsrat die gemachten Zusicherungen und genehmigte das dementsprechend leicht angepasste Bauprojekt. Gleichzeitig hat er über die neun verbliebenen Einwendungen entschieden.