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Klingnau/Schweiz (az) Im Fall des Goldbarrenfunds von Klingnau sind bei der Polizei vier Meldungen auf Eigentumsanspruch eingegangen. Fünf Jahre hatte die Polizei dem rechtmäßigen Besitzer Gelegenheit gegeben, sich zu melden. Ende Juni war die Frist abgelaufen. Im letzten Augenblick haben zwei Personen beim regionalen Fundbüro ihren Anspruch auf die Goldbarren geltend gemacht. Und nach Ablauf der Frist haben sich bei der Regionalpolizei Zurzibiet, die das Fundbüro betreibt, noch einmal zwei Personen gemeldet. Die Meldungen gingen laut Polizei-Chef René Lippuner zwei Tage nach Fristende ein. Die Polizei untersucht trotz der Verspätung, ob die Personen Anspruch auf den Goldfund haben. Genauere Angaben zu den Personen macht Lippuner nicht. Er hofft, die vier Meldungen bis Ende August abgeklärt zu haben.

Zwei Personen haben sich rechtzeitig vor Fristablauf gemeldet. Laut Polizeichef René Lippuner sprach eine Person persönlich beim Posten in Klingnau vor, die andere habe sich per Telefon gemeldet. Genauere Angaben über die Leute, etwa ob sie in der Schweiz oder im Ausland wohnhaft sind, macht Lippuner nicht. Klar ist dagegen: "Beide Personen stellen Anspruch auf alle zehn Barren", wie Lippuner ausführt. Das war nicht bei allen Personen so, die sich wegen des Fundes meldeten. Bekannt ist ein Mann, der nach Publikwerden des Funds überprüfen ließ, ob einer der beiden Ein-Kilogramm-Barren sein Eigentum ist. Das konnte ausgeschlossen werden.

Lippuner stellt klar: "Es sind nun umfangreiche Ermittlungen nötig, um die Eigentumsansprüche zu klären." Laut einem juristischen Gutachten, das die Gemeinde Klingnau in Auftrag gab, würde sie das Gold erhalten, wenn der Eigentümer nicht festgestellt werden kann. Dieser Standpunkt ist allerdings umstritten. Zu dem Fall befragte Experten halten fest, dass die Rechtslage zumindest unklar ist. Roland Müller, Professor in St. Gallen und Bern, legte sich gar fest: "Die Gemeindemitarbeiter werden nach fünf Jahren Eigentümer der Goldbarren." Roger Rudolph, Arbeitsrechts-Experte und Lehrbeauftragter der Universität Zürich, sprach von einer "offenen Rechtslage".

Zwei Gemeindemitarbeiter von Klingnau hatten am 28. Juni 2012 beim Mähen einen Plastiksack mit den zehn Goldbarren entdeckt. Fünf Jahre später ist nach wie vor mysteriös, wer das Edelmetall, das 2,6 Kilogramm wiegt und etwa 100 000 Franken wert ist, dort deponiert hat.