In Baden-Württemberg ist der Hundeführerschein als verbindlicher Sachkundenachweis für alle Hundehalter bisher nicht verpflichtend. Er soll es aber werden. So sieht es die Landesregierung vor.
Der Sachkundenachweis, für den eine theoretische und praktische Prüfung bestanden werden muss, soll bis 2026 eingeführt werden. Baden-Württemberg orientiert sich dabei an der Regelung des Bundeslandes Niedersachsen, wo es diese Pflicht bereits gibt. Allerdings gab es die auch in der benachbarten Schweiz.
Das waren die Anforderungen an Hundehalter in der Schweiz
Seit 2008 mussten Hundehalter in der Schweiz per Gesetz einen Kurs absolvieren, der ihnen bescheinigte, dass sie den Hund genügend erzogen haben und das Tier artgerecht halten. Der Sachkundenachweis für Hunde bestand aus je vier Stunden Praxis und für Ersthundehalter auch Theorie. Er sollte vor allem vor Zwischenfällen zwischen Mensch und Tier mit Kampfhunderassen schützen, musste jedoch von allen Hundehaltern erworben werden.
2017 werden die Hundekurse abgeschafft
Nur neun Jahre nach der Einführung des Gesetzes war alles wieder anders. Seit 1. Januar 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.
Das Parlament – National- und Ständerat – hatte sich aufgrund einer entsprechenden Motion von Ständerat Ruedi Noser (Zürich, FDP) für die Abschaffung der obligatorischen SKN-Kurse entschieden, der Bundesrat hatte in der Folge im November 2016 die Aufhebung der Ausbildungspflicht beschlossen. Somit endete das nationale Hundekurs-Obligatorium am 31. Dezember 2016. Dies gilt sowohl für den theoretischen wie auch für den praktischen Sachkundenachweis.
Kantone haben jetzt eigene Regelungen
Der Schweizer Kurswechsel traf vor allem jene Hundetrainer, die sich auf den obligatorischen Sachkundenachweis (SKN) konzentriert hatten. Aber: Je nach Wohn- oder Arbeitsort geht ihnen die Arbeit nicht aus.
Denn: Seit 2017 steht es den einzelnen Kantonen frei, den SKN weiterhin zu verlangen. Hier einige Beispiele:
- Im Kanton Wallis ist seit dem 1. Januar 2020 für neue Hundebesitzer der Abschluss eines Hundehalterkurses obligatorisch.
- Gleiches gilt im Kanton Luzern: Dort müssen Ersthundehalter sowie Personen, die einen Hund aus dem Ausland einführen, im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung das „Nationale Hundehalter Brevet“ (NHB) erlangen. Dieses Brevet muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden.
- Im Kanton Zürich ist für Besitzer von großen, massigen Hunden der SKN nach wie vor Pflicht. Bedeutet: Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Größe oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme oder des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.
- In den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen und Aargau besteht ebenfalls keine Kurspflicht mehr für jeden Hundehalter, sondern nur bei Bewilligungen von potentiell gefährlichen Hunden und auf Anordnung des Veterinäramtes nach einem Vorfall. Im Kanton Aargau kommen nach Angaben des kantonalen Veterinärdienstes auf etwas mehr als 615 000 Einwohner rund 41 000 Hunde – womit praktisch jede 15. Person im Aargau einen Vierbeiner besitzt. Wie viele andere Kantone auch besteht im Aargau weiterhin für Halter von bewilligungspflichtigen Hunden (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, so genannte Listenhunde) eine Kurs- und Prüfungspflicht.
Obwohl der Sachkundenachweis nicht mehr obligatorisch ist, wird Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, der freiwillige Besuch eines Kurses empfohlen, damit diese lernen, ihre Vierbeiner artgerecht zu erziehen und rücksichtsvoll zu führen. Der Veterinärdienst kann auch weiterhin Hundehaltende dazu verpflichten, Hundeerziehungskurse zu besuchen oder die erworbenen Fähigkeiten überprüfen zu lassen, wenn Mängel im Umgang mit Hunden festgestellt werden oder Hundehaltende ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nicht nachkommen.
Was hinter dem Hundeführerschein in Baden-Württemberg steckt:
Bis 2026 soll in Baden-Württemberg neben der heute schon geltenden Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht der sogenannte Sachkundenachweis für jeden Hundehalter verpflichtend eingeführt werden. Unklar ist bislang, wer für die Kontrolle zuständig sein soll. Als Vorbild für die geplante Regelung dient das Bundesland Niedersachsen, wo es bereits eine solche Pflicht gibt. Die Einhaltung wird dort von den Kommunen überprüft. Gehört der Hund zu einer Rasse, die auf der Liste gefährlicher Hunde zu finden ist, muss er zusätzlich einem Wesenstest unterzogen werden, um ihn von der generellen Anleinpflicht für Kampfhunde in Baden-Württemberg zu befreien.