Vor etwa drei Monaten wurde eine 15-Jährige Opfer eines schweren Gewaltdelikts. Die Jugendliche erlag noch am selben Tag ihren Verletzungen im Wald. Eine ebenfalls verletzte 14-Jährige wurde am selben Abend unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Die Jugendstaatsanwaltschaft des Kartons Aargau führt eine Strafuntersuchung wegen des Tötungsdelikts.
Täterin hatte zwei Messer
Nach bisherigem Erkenntnisstand und dem aktuellen Stand der Rekonstruktion der Tat ermöglichen den zwischenzeitlichen Schluss, dass die 14-jährige Beschuldigte zwei Messer eingesetzt hat. Mit diesen soll sie das Opfer mit mehreren Stich- und Schnittverletzungen tödlich verletzt haben. Bei den Tatwaffen handelt es sich um handelsübliche Messer, die in jedem Geschäft erhältlich seien. „Es handelt sich um keine verbotenen oder illegalen Gegenstände“, erklärt die Polizei.
Anders als zu Beginn im Raum stand, sind die beiden Jugendlichen nicht aufeinander losgegangen. Es liegen laut Polizei keine Hinweise auf eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung vor. Die Verletzungen der Tatverdächtigen habe sie sich viel mehr selbst bei der Tatausführung zugefügt.
Hintergründe der Tat noch nicht geklärt
Die Beweggründe der 14-Jährigen und die Hintergründe der Tat sind nach Angaben der Polizei weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Die Beschuldigte werde im Rahmen umfassender psychiatrischer Abklärungen untersucht. Hierbei werde mithilfe von spezialisierten Fachkräften, die zum Einsatz kommen, vertiefte Gespräche geführt und Gutachten erstellt.
Unterbringung in geschlossene Einrichtung üblich
In solchen Fällen mit Jugendlichen sei es üblich, dass neben der strafrechtlichen Untersuchung auch jugendstrafrechtliche Maßnahmen im Vordergrund stehen. Bei schweren Delikten kann eine stationäre Unterbringung in einer geschlossenen, falls nötig psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Dort werden die verurteilten Jugendlichen über längere Zeit beobachtet und eng betreut. Dort müssen sich, nach Angaben der Polizei, die Jugendlichen intensiv mit ihrer Tat und ihrem Verhalten auseinandersetzen.
„Eine solche Unterbringung ist für Jugendliche deutlich einschneidender und anspruchsvoller als die Strafe selbst“, so die Polizei. Die Selbstbestimmung und der Alltag könnten bis zum 25. Lebensjahr stark eingeschränkt sein und mit verbindlicher therapeutischer Arbeit verbunden sein.
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Abklärungen laufen, weshalb derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können.
Wie immer der Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung.