Sabine Dobel, dpa

Lautes Gebimmel, schlechte Gerüche – und dann auch noch lästige Insekten: Ein Ehepaar kaufte im oberbayerischen Holzkirchen ein Häuschen in idyllischer Lage, doch mit seinen tierischen Nachbarn kommt es nicht gut aus. Schon lange versuchen die beiden, die Kuhglocken – oder besser noch die Kühe selbst – von der benachbarten Weide wegzuklagen. Auch den Gestank beim Düngen mit Gülle wollen sie nicht mehr dulden – und die auf ihr Grundstück fliegenden Insekten möchten sie ebenfalls nicht haben.

Das Ausfahren von Gülle neben ihrem Haus will das Ehepaar aus Holzkirchen auch nicht länger hinnehmen.
Das Ausfahren von Gülle neben ihrem Haus will das Ehepaar aus Holzkirchen auch nicht länger hinnehmen. | Bild: Carsten Rehder

Nun begann vor dem Landgericht München II ein neuer Prozess um den seit drei Jahren währenden Zwist. Nachdem die Klage des Ehemanns in erster Instanz abgewiesen wurde und er auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht München wartet, klagt nun seine Frau. Die Klage richtet sich gegen die Bäuerin, die mit 35 bis 40 Milchkühen einen kleinen Familienbetrieb betreibt, und auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.

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Es wird genau Buch geführt

Die Ehefrau führte genau Buch: Vom 8. Juni bis 20. Juli weideten fünf Kühe mit vier Glocken, vom 21. September bis 22. Oktober waren es acht Kühe mit sechs Glocken, die dem Paar schlaflose Nächte bescherten. Anfangs habe man die Landwirtin „ganz freundlich“, „ganz in Ruhe“ und „ganz höflich“ gebeten, „ob sie bitte die Glocken abnehmen“ könne, sagte die Frau. Die Bäuerin habe zu Ohropax geraten.

Durch Gülle angelockte Insekten sind dem Ehepaar aus Oberbayern ein Dorn im Auge.
Durch Gülle angelockte Insekten sind dem Ehepaar aus Oberbayern ein Dorn im Auge. | Bild: Felix Kästle

„Die ganze Zeit bimmelt es – Tag und Nacht“, sagt der Anwalt des Paars, Peter Hartherz von der Kanzlei Sauer Wolff Martin. Das Anwesen befinde sich in einem Wohngebiet. Im Übrigen sei es Tierquälerei, Kühen eine laute Glocke umzuhängen. „Niemand braucht im Flachland Kuhglocken“, sagte Hartherz, der im Gericht Aufnahmen des Gebimmels abspielte. Richterin Christiane Karrasch wandte sich an die Bäuerin: „Wofür haben Sie denn Kuhglocken?“ Die Bäuerin: „Für den Fall, dass sie ausbrechen – dass man sie hört bei der Nacht.“ Das Ehepaar hat angeboten, auf seine Kosten GPS-Kuhglocken anzuschaffen. Die Bäuerin sagt, damit gebe es keine Erfahrungen.

Zu viel Gülle

Auch, dass auf der Weide Gülle ausgeführt wird, ist für das Ehepaar ein Problem. Beim Einzug in das Haus, sei dort kein Ackerbau betrieben worden, sagte der Anwalt des Paars. Zwar sei auch früher gedüngt worden, damit habe das Paar kein Problem. Die Bäuerin aber habe „einen Teppich von Gülle“ ausgebracht, so Hartherz, der zum Beweis ein Foto einer braunen Wiese zeigte. Es gehe um „die Abwehr dieses schändlichen Verhaltens“. Alles in allem habe sich auch der Wert der Immobilie verringert – um 40 000 bis 50 000 Euro, der Streitwert liegt bei rund 70 000 Euro.

Für Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) hat der Fall grundsätzliche Bedeutung. Das Paar habe auf dem traumhaft gelegenen Anwesen einen unverbaubaren Blick in alle Himmelsrichtungen. „Dafür muss man halt in Kauf nehmen, dass daneben Landwirtschaft stattfindet.“ Am 24. Januar 2019 will das Landgericht München II für die Klage der Frau verkünden, wie es weitergeht – außerdem steht noch die OLG-Entscheidung beim Mann aus.