Das Thema Raser kommt nicht aus den Schlagzeilen: Nachdem ein 34-Jähriger in München auf der Flucht vor der Polizei einen 14-Jährigen totgefahren und eine 16-Jährige schwer verletzt hatte, stoppte die Polizei auf der A8 im Landkreis Augsburg am Sonntag einen 37-Jährigen, der zuvor mit Tempo 220 auf der Bundesstraße unterwegs gewesen ist. Der Mann machte einen verwirrten Eindruck und kam in ein Krankenhaus. Unterdessen mehrte sich die Kritik an der Münchner Polizei, wonach diese eine Mitschuld an dem Unglück in der Fürstenrieder Straße hat.
1. Stimmt es, dass die Polizei eine Art Hetzjagd unternommen und den Todesfahrer so erst zum Rasen getrieben hat?
Nach allem, was bisher bekannt ist, scheint an diesem Vorwurf nichts dran zu sein. Tatsächlich war die Polizeistreife auf den 34-Jährigen aus dem Landkreis Bad Tölz aufmerksam geworden, weil er über eine durchgezogene Linie auf die Gegenfahrbahn gefahren war und als Geisterfahrer dann vermutlich mit Tempo 120 auf der sechsspurigen Fürstenrieder Straße in Richtung Münchner Süden raste. Die Streife folgte ihm zunächst und verlor den Raser dann aus den Augen. Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins zeigte sich entsetzt über den Hetzjagd-Vorwurf und wies ihn mit Nachdruck zurück.
2. Warum verlor die Polizei den Raser am Freitag aus den Augen? Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit bei Verfolgungsfahrten?
Wie das Polizeipräsidium München unserer Redaktion mitteilte, gibt es keine starre Höchstgeschwindigkeit für Verfolgungsfahrten, sondern das Gebot, dass bei der Verfolgung weder die Polizisten selbst noch Dritte in Gefahr gebracht werden dürfen. „Die Streife musste bei der Verfolgung mehrere rote Ampeln beachten und verlor den Raser deshalb aus dem Blickfeld“, sagte Pressesprecher Deniz Bora. „Bei uns läuft das eben nicht so wie in amerikanischen Krimis.“ Es hätte ja auch sein können, dass von rechts oder links Autos kommen, in die die Streife hineingerast wäre. „Natürlich kann eine Polizeistreife aber bei einer Verfolgung auf der Autobahn mit anderen Geschwindigkeiten fahren als etwa in der Stadt.“
3. War der Raser betrunken oder stand er unter Drogen?
Staatsanwaltschaft und Polizei teilten mit, dass bei dem 34-jährigen Deutschen eine geringe Menge Marihuana entdeckt wurde. Außerdem roch er nach Alkohol, wobei ein Promillewert noch nicht feststehe. Außerdem wurden noch Hinweise auf eine weitere Droge in seinem Blut gefunden, wobei nicht mitgeteilt wurde, worum es sich handelt. Der 34-Jährige war nach seiner Festnahme im Westpark, wohin er zu Fuß geflüchtet war, wegen möglicher Suizidalität in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden und befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
4. Ist der Fahrer bereits einschlägig bekannt?
Der 34-Jährige ist vorbestraft. Im Mai 2016 wurde er wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Des Weiteren wurde er auch wegen zahlreicher Verkehrsdelikte – wie etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Nötigung im Straßenverkehr – auffällig.
5. Gibt es weitere Informationen zur Person des 34-Jährigen?
Nach Angaben der "Bild"-Zeitung ist der mutmaßliche Raser Lagerist und stammt aus einem Dorf in der Nähe von Bad Tölz. Dort sei er beliebt und sowohl als Fußballer wie auch als Eishockeyspieler erfolgreich. Er habe auch schon Jugendmannschaften trainiert.
6. Was wird dem Fahrer nun konkret vorgeworfen?
Laut Staatsanwältin Anne Leiding wird dem 34-Jährigen Mord in einem Fall und dreifacher Mordversuch vorgeworfen. Der Fahrer hat sich einen Anwalt genommen und schweigt bislang zu den Vorwürfen. Wie die Polizei mitteilte, gibt es keinerlei Hinweise auf ein zweites in den Fall involviertes Fahrzeug oder auf ein Autorennen.