Aufregung um den Ballermann-Hit „Layla“ – auf einem Würzburger Volksfest ist er jetzt verboten. Ist das richtig so? Zwei Debattenbeiträge aus der SÜDKURIER-Redaktion.

Dieses Lied braucht kein Mensch, sagt SÜDKURIER-Redakteurin Nicole Rieß. Das Verbot ist deswegen nachvollziehbar.

Eins ist mal klar: Das Bierzelt ist kein Ort für Singer-Songwriter-Poesie. Mit dem Ein-Liter-Humpen in der Hand will man nichts Gefühliges hören, nein, da muss es knallen. Mindestens im Schunkel-Tempo, besser schneller, und der Text sollte auch mit ordentlich Alkohol im Blut noch halbwegs mitgrölbar sein. So gesehen haben DJ Robin und Schürze mit „Layla“ wohl alles richtig gemacht. Viele Leute lieben den Song, der seit drei Wochen Nummer eins in Deutschland ist. Noch Fragen?

Ja, eine: Warum kann Partyschlager sich nicht mit harmlosen Themen begnügen? Warum muss es so unangenehm werden wie bei „Dicke Titten, Kartoffelsalat“ oder „Layla“? Man könnte auch über Mückenstiche oder Sonnenbrand singen; wenn die Melodie eingängig ist, würde das keinen stören. Ein Song über eine „Puffmama“ schon – zu Recht. Warum muss sie „schöner, jünger, geiler“ sein, das „Luder“?

„Layla“ ist sicher nicht das Schlimmste, das je in Bierzelten oder am Ballermann gespielt wurde. Stichwort: Deutsch-Rap. Ist „Layla“ deshalb in Ordnung? Nein. Wenn die Interpreten sagen, ihr Lied sei schon deshalb nicht sexistisch, weil es ja nicht um eine Prostituierte gehe, sondern um eine Puffmutter (Allein das Wort!), fragt man sich schon, wo sie falsch abgebogen sind.

Klar, man darf so was singen und hören, muss man aber nicht. Deshalb ist es völlig in Ordnung, wenn die Stadt Würzburg als Veranstalter des Kiliani-Volksfests sagt: Einen Song wie „Layla“, der definitiv sexistisch ist, dieses Frauenbild – nein, das wollen wir nicht.

Ein Karussell auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg. Spaß haben ist hier schon noch erlaubt, der Ballermann-Hit „Layla“ ...
Ein Karussell auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg. Spaß haben ist hier schon noch erlaubt, der Ballermann-Hit „Layla“ jedoch nicht mehr. | Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

„Layla“ kann man ruhig schrecklich finden. Verbieten darf man es deswegen noch lange nicht – sagt SÜDKURIER-Politikredakteur Dominik Dose

Ich kann nicht einfach jedem alles verbieten, was mich irgendwie stört. Das lernt man irgendwo zwischen Kindergarten und Grundschule. Und trotzdem scheint diese Einstellung immer weniger verbreitet zu sein. Lieber mal auf Vorrat Sachen verbannen, so auch jetzt wieder.

Ja, „Layla“ kann man als musikalischen Schrott begreifen, das darf jeder, wie jeder Händels „Messias“ furchtbar schwülstig und den „Stairway to Heaven“ schrecklich langweilig finden kann. Wer mag, kann auch noch die große Sexismus-Debatte anfangen, geht ja immer.

Nur: Was wird da besungen? Prostitution. Ein in Deutschland legales Gewerbe. Und da ist jemand „geil“, muss man nicht durch die Gegend posaunen, aber jemanden „geil“ zu finden, ist kein Straftatbestand. Im Gegensatz etwa zum „Donaulied“ wird in „Layla“ nichts besungen, was rechtlich angreifbar wäre. Hier wurde ein Verbot rein aus Geschmacksgründen ausgesprochen.

Das ist nicht nur juristisch fragwürdig, es ist eine Zumutung, Ausdruck moralischer Überheblichkeit. Und ehrlich: Wer sein Frauenbild aus Ballermann-Hits bezieht, der hat ganz große andere Probleme, da können die Sänger nichts dafür, wenn das Leute ernst nehmen.

Wer übrigens wirklich verhindern wollte, dass es auf Volksfesten zu Gewalt und sexuellen Übergriffen kommt: Es gibt da eine Substanz, die all das nachweislich fördert. Statt sich mit hohler Symbolpolitik aufzuhalten, könnte man ja mal den Alkohol verbannen. Kam bisher (Gott sei Dank!) keiner auf die Idee. Aber alles scheint möglich.