Aus gutem Grund sprechen wir in Deutschland von Organspende. Und nicht von einer generellen Organabgabepflicht mit Widerspruchsmöglichkeit. Eine Spende erfolgt stets aus freiem, und das ist entscheidend, bewusst geäußertem Willen. In allen Rechtsbereichen gibt es das Prinzip der aktiven Zustimmung. Niemand käme auf die Idee, Weihnachtsspenden für wohltätige Zwecke standardmäßig vom Konto abzubuchen, wenn der Inhaber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Organspende: Ein wahrhaft gutes Werk

Nun ist es der vielleicht wohltätigste Zweck überhaupt, todkranken Menschen durch eine Organspende die Chance auf Heilung und neues Leben zu geben. Wer sich zu Lebzeiten dafür entscheidet, nach seinem Tod Herz, Leber oder Nieren für Transplantationen zur Verfügung zu stellen, tut ein wahrhaft gutes Werk. Leider haben bislang zu wenige Menschen ihrer Bereitschaft zu diesem Akt der Mitmenschlichkeit durch einen Organspendeausweis Ausdruck verliehen.

Gut gemeint ist das Gegenteil von gut

Dass der ehrgeizige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn per Gesetzesänderung für mehr Organspenden sorgen will, ist aller Ehren wert. Doch für seinen Plan der „Doppelten Widerspruchslösung“ gilt mal wieder: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut. Jeder, der dem nicht ausdrücklich widerspricht, würde nach Spahns Plan zu einem Organspender. Widersprechen könnten auch die engsten Angehörigen nach dem Tod eines Angehörigen.

Zugrunde liegen dem Spahn-Plan psychologische Erkenntnisse, wonach der Mensch so gestrickt ist, dass ihm, vereinfacht gesagt, alle Dinge schwer fallen, zu denen er sich bewusst aufraffen muss. Bisher müssen sich die Bundesbürger dazu aufraffen, sich einen Organspendeausweis ausstellen zu lassen. Das setzt zunächst einmal voraus, sich mit der Frage des eigenen Todes auseinanderzusetzen, was niemand gerne tut. So kommt es, dass zwar über 80 Prozent der Deutschen einer Organspende eher positiv gegenüber stehen, aber keine 40 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis haben.

Spahn will einfach den Spieß umdrehen. Wer sich nicht rührt, wer sich nicht zu einem aktiven Widerspruch aufraffen kann, aus welchen Gründen auch immer, dem sollen nach seinem Tod Organe entnommen werden dürfen. Doch bei einer zutiefst intimen Angelegenheit wie der Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist es der falsche Weg, auf die menschliche Trägheit zu bauen. Nicht nur verfassungsrechtliche und ethische Erwägungen sprechen dafür, dass eine Organspende nur dann erfolgen soll, wenn ein klares Ja des Betroffenen vorliegt.

Empörung über Bevormundung

Auch rein praktisch droht der Spahn-Vorschlag nach hinten loszugehen. Die doppelte Widerspruchslösung könnte die Verunsicherung vieler Menschen, die ihre Wurzeln auch in einem Organspendeskandal vor einigen Jahren hat, noch verstärken. Wenn alle Menschen ab einem Stichtag plötzlich automatisch Organspender wären, wäre eine Gegenreaktion nicht auszuschließen. Allein aus Empörung über staatliche Bevormundung könnten viele Bürger einer Organspende erst einmal widersprechen, Angehörige am Totenbett eher zu einem Nein neigen.

Dass es zum fraktionsübergreifend befürworteten Spahn-Plan nun einen ebenso breit getragenen Gegenvorschlag gibt, ist ein schönes Beispiel für eine funktionierende Demokratie. Die Gegner des Gesetzesentwurfs aus dem Gesundheitsministerium wollen an der Zustimmungslösung festhalten – ohne den Menschen die Auseinandersetzung mit der heiklen Materie zu ersparen. Jeder soll regelmäßig beim Hausarzt oder auf dem Passamt über Für und Wider von Organspenden informiert werden. Mit dem Ziel, dass möglichst viele bewusst Ja sagen zu diesem Akt der höchsten Menschlichkeit. Wer Herz und Nieren gibt, damit andere leben können, macht eine hochherzige Spende. Der Bürger mag dem Staat Gesetzestreue und Steuern schulden. Nicht aber seine Organe. Dabei muss es auch bleiben.