Preisbremsen für Energie greifen

Anfang März greifen die von der Regierung als Entlastungsmaßnahme beschlossenen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom – und zwar rückwirkend auch für Januar und Februar.

Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.

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Durch die Preisbremse verringert sich bei Preisen oberhalb des Deckels der monatliche Abschlag. Auf der Jahresabrechnung für 2023 wird dann zu sehen sein, wie hoch der Verbrauch tatsächlich war. Bei Zentralheizungen müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Jahresnebenkostenabrechnung weitergeben – was also noch dauert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Erleichterungen bei Corona-Auflagen

In der Corona-Krise sind weitere staatliche Schutzvorgaben in ganz Deutschland vorbei. Von Mittwoch an gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr.

Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die am Mittwoch in Kraft tritt.

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Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht nun ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.

Studierende können Einmalzahlung beantragen

Spätestens Mitte März sollen alle Studierenden eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen können. Das Geld ist dafür gedacht, die gestiegenen Energiepreise und sonstigen Lebenshaltungskosten abzufedern. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Bundes 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschüler und Fachschülerinnen. Sie sollen von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode erhalten und damit online den Antrag aufrufen können. Wann das Geld fließt, ist allerdings immer noch offen.

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Neues Neubauförderprogramm startet

Für den Neubau oder Kauf einer klimafreundlichen und energieeffizienten Wohnung gibt es ab März auf Antrag zinsverbilligte Kredite von der staatlichen Förderbank KfW. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro, für Wohngebäude mit Nachhaltigkeits-Qualitätssiegel auch 150.000 Euro.

Gefördert werden Gebäude mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom. Insgesamt gibt es 750 Millionen Euro vom Staat. Dazu kommen 350 Millionen Euro speziell für Familien – das Programm soll im Juni starten.

Ab jetzt mit Jugendticket Baden-Württemberg durch‘s Land

Für 365 Euro im Jahr durch ganz Baden-Württemberg fahren, das ist seit diesem Mittwoch für junge Menschen im Land möglich. Das Jugendticket soll die Fahrt mit Bus und Bahn nach dem Willen des Verkehrsministeriums günstiger und einfacher machen. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, kann sich das Ticket kaufen. Ältere sind nur in einer Aus- oder Fortbildung dazu berechtigt. Im Monat des 27. Geburtstags ist aber Schluss.

Mit dem Jugendticket können Schüler, Auszubildende und Studenten den Nahverkehr in ganz Baden Württemberg nutzen. Das Ticket gilt in allen 19 Verkehrsverbünden im Land – ausgenommen ist nur der Fernverkehr, also eine Fahrt mit dem ICE oder IC. (AFP/dpa)