Größer könnte die Blamage für die Landesregierung kaum sein. Wieder einmal kippt ein Gericht eine Corona-Verordnung: Die Baden-Württemberger dürfen nachts wieder ins Freie – wenn auch nur mit triftigem Grund. Der Richterspruch ruft dem Ministerpräsidenten und seinem Kabinett in Erinnerung, dass jede Freiheitsbeschränkung hieb- und stichfest begründet sein muss.

Ein Polizeibeamter winkt bei einer Verkehrskontrolle zur Einhaltung der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen im Südwesten ein Auto ...
Ein Polizeibeamter winkt bei einer Verkehrskontrolle zur Einhaltung der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen im Südwesten ein Auto raus. Das Bild wurde vor knapp einem Jahr in Stuttgart aufgenommen. Ähnliche Kontrollen dürften ab Donnerstag im Schwarzwald-Baar-Kreis geplant sein. | Bild: DPA/Sebastian Gollnow

Eine so rabiate Verordnung wie eine nächtliche Ausgangssperre stand somit von Anfang an auf tönernen Füßen. Angesichts sinkender Inzidenzzahlen ist sie nicht mehr zu halten.

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Warnungen gab es im Vorfeld genug

Fraglich bleibt, warum die Landesregierung nicht besser auf der Hut war. An Warnungen fehlte es jedenfalls nicht. So verlangten SPD und FDP – als hätten sie das Mannheimer Urteil vorausgeahnt – im Landtag eine Lockerung der Ausgangssperre. Regierungschef Kretschmann und sein Gesundheitsminister Lucha wollten davon nichts hören und verwiesen pauschal auf Erfahrungen aus Österreich. Jetzt verdonnert sie ein Gericht zum Nachhilfeunterricht.