Bin ich schon impfberechtigt? Das war die große Frage im Winter und Frühjahr. Längst hat sie sich erledigt, jeder darf sich jederzeit impfen lassen. Eine Auffrischungs- oder Drittimpfung steht jedoch noch nicht allen zu – doch wird die Anzahl der Berechtigten immer größer. Bisher wurden in Baden-Württemberg rund 180.000 Menschen ein drittes Mal geimpft, wie aus RKI-Angaben hervorgeht.
Nun wird dies auch für mit Johnson&Johnson-Geimpfte leichter, wie das Land am Freitag informierte. Was gilt für wen, wer darf sich „boostern“ lassen?
Stand 15. Oktober. In allen Fällen muss der Zeitpunkt der vorherigen Impfung nachgewiesen werden können, etwa durch den Impfpass oder vergleichbare Dokumente.
Auffrischungsimpfung bei Johnson&Johnson
Ganz einfach ist die Lage mittlerweile für Menschen, die mit dem Einmalimpfstoff von Johnson&Johnson (Handelsname des Vakzins: Janssen) geimpft sind. Vier Wochen, nachdem die Impfung erfolgt ist, darf sich jeder ein zweites Mal impfen lassen. Verwendet werden dann die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna. Allein das betrifft in Baden-Württemberg rund 420.000 Menschen, so viele haben sich bis 13. Oktober nach Landesangaben mit Johnson&Johnson impfen lassen.
Drittimpfung bei Biontech oder Moderna
Beim Boostern nach einer Impfung mit Biontech oder Moderna kommt es derzeit auf das Alter und den Beruf an. Jeder über 80 Jahren, der vor mindestens sechs Monaten geimpft wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Drittimpfung. Bei allen zwischen 60 und 80 gilt das prinzipiell auch, aber nur nach vorheriger Aufklärung durch einen Arzt und nach Nutzen-Risiko-Abwägung.
Unabhängig vom Alter sind Bewohner von Pflegeheimen und Obdachlosenheimen berechtigt, zudem Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten. Die Mitarbeiter dieser Einrichtungen sind nicht grundsätzlich zur Drittimpfung berechtigt, können aber auf eigenen Wunsch und nach Absprache mit einem Arzt ebenfalls geimpft werden. Das gleiche gilt auch für im Medizinbereich tätige Menschen, die Kontakt mit Patienten haben, für die eine Corona-Infektion eine große Gefahr wäre.
Auch Pflegebedürftige, die daheim gepflegt werden, sind unabhängig vom Alter berechtigt.
Zudem greift ab sofort eine neue Regel für Menschen mit schwerer Immunschwäche. Sie können sich sogar schon vier Wochen nach der zweiten Impfung ein drittes Mal impfen lassen.
Grundsätzlich erfolgt die Auffrischung immer mit demselben mRNA-Impfstoff, der beim ersten Mal verwendet wurde.
Drittimpfung nach Erst- und Zweitimpfung mit Astrazeneca
Für diejenigen, die nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca bereits eine zweite mit Moderna oder Biontech erhalten haben, greifen die oben beschriebenen Regeln der mRNA-Impfstoffe.
Anders sieht es jedoch bei allen aus, die nur mit Astrazeneca geimpft worden sind. Bei ihnen gibt es nur eine einzige Bedingung, die für eine Auffrischungsimpfung eingehalten sein sollte: Die Astrazeneca-Zweitimpfung liegt sechs Monate zurück. Ist das der Fall, ist jeder zur Drittimpfung berechtigt, egal wie alt. Diese Impfung erfolgt dann mit Moderna oder Biontech. In Baden-Württemberg haben nach RKI-Angaben rund 400.000 Menschen beide Impfungen mit Astrazeneca erhalten.