Statt eines einmonatigen Fahrverbots bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts solle es eine Erhöhung der Bußgelder von 80 auf 100 Euro geben, sagte Scheuer am Freitag. Im Bundestag sorgte die StVO für kontroverse Debatten.

Scheuer sagte, die Ende April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsverordnung habe bei Autofahrern für „Aufregung“ gesorgt. Nach Angaben seines Ministeriums, wandten sich viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, an die Regierung. Sie hätten Angst, ihren Führerschein und so ihren Job zu verlieren. Scheuer bezeichnete es als „unverhältnismäßig“, dass es im Zuge der Novelle bei Geschwindigkeitsüberschreitungen derzeit innerorts von 21 km/h bis hin zu 50 km/h für einen Monat ein Fahrverbot gibt.

Verschärfung ging von den Bundesländern aus

Erst bei noch höheren Tempoverstößen werden demnach zwei Monate Fahrverbote fällig. Vor der Novellierung lag die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot bei 31 km/h. Auf diesen Stand will der Verkehrsminister die Regelung nun wieder bringen und ist dafür nach eigenen Angaben mit den Bundesländern in Gesprächen. Die Verschärfung geht auf Änderungsanträge des Bundesrates zurück, der sich im Februar mit der StVO-Novelle befasst hatte, im ursprünglichen Entwurf des Verkehrsministeriums waren sie nicht vorgesehen.

Scheuer zufolge könnte es eine Änderung der Regelungen nun in der zweiten Jahreshälfte geben. Zugleich verwies der Minister darauf, dass die neue StVO insgesamt „ein großer Schritt Richtung Verkehrssicherheit in Deutschland“ sei. Die Novelle gilt seit dem 28. April und sieht unter anderem einen besseren Schutz von Radfahrern und härtere Strafen für Parkverstöße oder die Blockade von Rettungsgassen vor.

Thema war die Straßenverkehrsordnung am Freitag auch im Bundestag. Dort hatte die FDP einen Antrag auf eine Überarbeitung des Bußgeldkatalogs unter anderem bei den Fahrverboten bei Tempoverstößen eingebracht; die AfD plädiert mit einem Antrag dafür, den neuen Katalog in weiten Teilen sofort außer Kraft zu setzen. Die FDP-Abgeordnete Daniela Kluckert kritisierte, bei der neuen StVO seien „Maß und Mitte“ verloren gegangen. Der verkehrpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Oliver Luksic, verwies darauf, dass das Thema „die Menschen bewegt“.

Hitzige Debatte im Bundestag

Nach Angaben des Automobilclubs Mobil in Deutschland haben sich seit Inkrafttreten der Novelle bereits 144.000 Menschen als Unterstützer für eine Petition eingetragen, mit der die „Führerschein-Falle“ wieder rückgängig gemacht werden soll. Der AfD-Abgeordnete Thomas Ehrhorn warnte in der Bundestagsdebatte vor einem „Kampf gegen das Automobil“ infolge „grüner Ideologie“ und beklagte eine Gängelung von Autofahrern durch die Novelle.

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Die Grünen-Abgeordnete Daniela Wagner mahnte hingegen, bei „notorischen Rasern“ reichten Bußgelder allein nicht aus. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD, Kirsten Lühmann, verwies auf die Gefahr für Menschenleben durch einen deutlich längere Bremsweges bei größerer Geschwindigkeit. Der Abgeordnete der Unionsfraktion Christoph Ploß (CDU) rief dazu auf, im Straßenverkehr die Interessen alle Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Vorlagen von FDP und AfD wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.

Harte Kritik an Scheuer kam vom Fahrradverband ADFC. Mit der StVO-Novelle sei es dem Minister „zum Teil gelungen“, den Straßenverkehr für Radfahrer und Fußgänger sicherer zu machen, erklärte der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg. Eine Änderung wäre ein „fataler politischer Irrtum“. Nun müssten die Bundesländer den „Rückfall in eine überkommene PS-Politik“ verhindern. (AFP)