Bilder von Menschenschlangen an Skiliften erwecken den Eindruck, als drängten die Österreicher massenweise auf die Pisten und missachteten Maskenpflicht und Abstandsgebote. Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) reagierte darauf mit „Erschrecken“ und einem neuen Erlass. Der droht an, Lifte zu schließen und verlangt von den Betreibern, durch Leitsysteme und Kapazitätsbeschränkungen Menschenansammlungen zu verhindern. Für die Durchsetzung der Vorschriften sind die Länder zuständig. Die Landeschefs von Tirol, Salzburg und Vorarlberg sind die stärksten Befürworter der offenen Skigebiete. Sie müssen jetzt beweisen, ob ihre Behörden funktionieren.
Forderung nach weniger strengen Vorschriften
Zu Staus an Zufahrten und überfüllten Parkplätzen kam es eher in kleineren Gebieten, nahe der Städte Innsbruck, Linz oder Wien. Große Skigebiete sind keineswegs überfüllt und die Skifahrer genießen entspannt die Pisten. Betreiber haben Winterkodex – Ski Ranger mit der Ausgabe von Masken beauftragt. Generell klagen sie jedoch darüber, dass sie die Anlagen bei einer Auslastung von 10 bis 45 Prozent nicht profitabel betreiben können. Deshalb fordert der Sprecher der Seilbahnbetreiber und ÖVP-Abgeordnete Franz Hörl, die Vorschrift aufzuheben, nach der nur jeder zweite Platz in Lift oder Gondel besetzt werden darf.
Damit kann er jedoch nicht einmal auf die Unterstützung von ÖVP- Tourismusministerin Elisabeth Köstinger zählen. Sie warnt, dass einige „schwarze Schafe“, die gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln verstoßen, den Betrieb aller Skigebiete gefährdeten. Köstinger ist mit heftiger Kritik aus der Gastronomie konfrontiert, weil auch Hotels und Skihütten strengen Auflagen unterworfen sind.

Hütten dürfen zwar ihre Toiletten zur Verfügung stellen, Tee und Schnitzelsemmeln zum Mitnehmen aber nicht verkaufen, es sei denn, sie liegen an einer Autostraße. Skifahrer müssen den heißen Tee im Rucksack mitbringen, wenn sie sich aufwärmen wollen. Wegen dieser Ungleichbehandlung zieht bereits ein oberösterreichischer Wirt vor das Verfassungsgericht.
Nicht nur Geschäftsreisende in Hotels
Etliche „schwarze Schafe“ finden sich offenbar in der Zimmervermietung. Auf dem Papier sind Hotels nur für Geschäftsreisende und Gäste mit dringenden Familienangelegenheiten geöffnet. Doch Skifans, die sich nicht mit einer Tagestour begnügen wollen, finden über Buchungsplattformen ein Bett. Von den Betrieben werden sie wohl auf die Einschränkungen hingewiesen. Jede Menge Angebote von Ferienwohnungen werben jedoch offensiv mit „Liftnähe“. Gäste, die berufsbedingte Aufenthalte vortäuschen, müssen mit Geldstrafen von 1450 Euro rechnen, wenn sie erwischt werden. Den Vermietern drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Sie sollen sich Bescheinigungen der Arbeitgeber über die Geschäftsreise zeigen lassen, empfiehlt der Hotelierverband. Doch die Hoteliers wehren sich dagegen: „Wir werden nicht die Sheriffs spielen“, meint ein Salzburger Touristiker. Und die Polizei kontrolliert nur im Verdachtsfall.
Wie lange der aktuell bis zum 24. Januar 2021 geplante Lockdown wirklich dauern wird, hängt von der Entwicklung der Neuinfektionen ab. Am vergangenen Dienstag wurden mit 2550 Neuinfektionen stark gestiegene Zahlen gemeldet, vermutlich bedingt durch Familienfeiern an den Weihnachtstagen. So rechnet man nicht mit schnellem Ende der Einstufung als Risikogebiet und uneingeschränkten Österreich-Besuchern aus Deutschland.