Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat gegen einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Waldshut Anklage wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Der Angeschuldigte ist laut Pressemeldung der Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, am 2. April gegen 17 Uhr als Angestellter einer Tankstelle in Dogern einen ihm zuvor unbekannten Kunden unvermittelt mit einem Messer angegriffen zu haben, als der Kunde nach dem Bezahlen seiner Tankrechnung an der Kasse gerade dabei gewesen sei, sein Smartphone einzustecken. Das Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern habe der Angeschuldigte zuvor aus dem Backwarenladen genommen und unter dem Kassentresen abgelegt.

Mordmerkmal der Heimtücke für Staatsanwaltschaft erfüllt

Der Angeschuldigte soll bei seinem Angriff zunächst mit dem Messer dem Kunden über den Tresen hinweg einen Stich in den Bauch versetzt haben. Anschließend sei er dem zurückweichenden Kunden gefolgt und habe ihm noch im Tankstellengebäude einen zweiten Messerstich in den Oberkörper und draußen bei den Zapfsäulen einen dritten in den Rücken versetzt. Der Angeschuldigte habe bei allen drei Messerstichen mit Tötungsvorsatz gehandelt.

Als eine Mitarbeiterin der Tankstelle den Angeschuldigten draußen angeschrien habe, dass er damit aufhören solle, sei es dem lebensgefährlich verletzten Kunden gelungen, in sein Auto zu steigen und vom Tankstellengelände zu flüchten. Die Polizei nahm den Angeschuldigten wenige Minuten nach der Tat fest. Er befindet sich seit dem 3. April in Untersuchungshaft.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft in rechtlicher Hinsicht davon aus, dass der Angeschuldigte durch den ersten und für den Geschädigten unvorhergesehenen Messerstich das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt habe und daher ein versuchter Mord und kein versuchter Totschlag vorliege.

Der Angeschuldigte räumt ein, zugestochen zu haben

Zur Sache hat der Angeschuldigte eingeräumt, dem Geschädigten die drei Messerstiche versetzt zu haben. Nach seinen Angaben habe der Angeschuldigte allerdings nicht gewollt, dass der Tankstellenkunde derart schwer verletzt werde. Zu einem Tatmotiv hat sich der Angeschuldigte bisher nicht geäußert. Aussagekräftige Anhaltspunkte dazu konnten trotz intensiver Ermittlungen auch nicht gewonnen werden.

Der Angeschuldigte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen kleinerer Betäubungsmitteldelikte bereits vorbestraft. Obwohl derzeit beim Angeschuldigten keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit bestehen, hat die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens beauftragt. Seine abschließende diesbezügliche Bewertung wird der Gutachter in der Gerichtsverhandlung abgeben.

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Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.