Die vietnamesische Betreiberin eines Nagelstudios im Landkreis Waldshut ist wegen der Beschäftigung zweier asiatischer Staatsangehöriger ohne Beschäftigungserlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Laut Pressemitteilung des Hauptzollamts Singen hatten die beiden Angestellten zwar über Aufenthaltstitel in Nachbarstaaten Deutschlands, eine Arbeitserlaubnis besaßen sie allerdings nicht. „Die beiden Angestellten durften anhand ihrer vorgelegten Papiere lediglich zu touristischen Zwecken nach Deutschland einreisen“, erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Auch die Deutsche Rentenversicherung will Geld sehen

Aufgedeckt wurde die unerlaubte Beschäftigung der Ausländer durch eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen im September aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung. Das Urteil gegen die Betreiberin, das 40 Tagessätze zu je 80 Euro sowie ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro vorsieht, ist bereits seit Februar rechtskräftig. Das sich anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde im Juni beendet.

Neben der Geldstrafe fordert die Deutsche Rentenversicherung bei der Arbeitgeberin darüber hinaus die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 6.800 Euro nach.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch gegen die beiden Arbeitnehmer wurden Bußgeldbescheide in Höhe von 300 Euro wegen illegalem Aufenthalt beziehungsweise Arbeitsaufnahme ohne gültigen Aufenthaltstitel erlassen.