Lina Frijus-Plessen

Egal ob Arbeitnehmer, Selbständige oder Rentner: Sie alle zahlen in das deutsche Steuersystem ein. Wer in Deutschland lebt und sein Geld verdient, gilt grundsätzlich als steuerpflichtig. Das betrifft zunehmend auch Studenten. Denn die Mehrheit von ihnen übt mittlerweile einen Nebenjob aus, wie aus einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervorgeht. 44 Prozent gehen dagegen keiner Beschäftigung neben dem Studium nach. Wie sieht es in diesem Fall mit der Steuerpflicht aus? Wann Studenten eine Steuererklärung abgeben müssen und warum es sinnvoll sein kann, das freiwillig zu tun, erfahren Sie in diesem Artikel.

Muss man als Student ohne Einkommen eine Steuererklärung abgeben?

Ob und wie viel Einkommenssteuer gezahlt werden muss, hängt maßgeblich davon ab, wie viel man verdient. Ab welchem Einkommen man in Deutschland Steuern entrichten muss, ist in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes geregelt. Wessen jährliches Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages liegt, muss keine Steuern zahlen und dementsprechend auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 12.096 Euro für Alleinstehende. Bei VerheiratetenVerheirateten oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch. Für das Steuerjahr 2025 liegt er also bei 24.192 Euro.

Diese Regelung gilt auch für Studenten. Verdienen sie neben dem Hochschulstudium kein eigenes Geld oder liegen die Einkünfte aus einem Nebenjob unter dem Grundfreibetrag, sind sie von der Einkommenssteuer ausgenommen. Das ist in der Regel bei einem Minijob der Fall. Nach dem Einkommensteuergesetz müssen auch Studenten, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind und dort nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, keine Steuererklärung abgeben, wenn sie abgesehen davon keine weiteren Einkünfte haben.

Übrigens: Einige staatliche Zuschüsse gelten grundsätzlich als steuerfrei. Erhalten Studenten etwa BAföG, zählt diese Förderung nicht als Einkommen. So verhält es sich auch beim Kindergeld, das für den Empfänger ebenfalls steuerfrei bleibt.

Wann muss man als Student eine Steuererklärung einreichen?

Wie der gemeinnützige Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf seiner Internetseite erklärt, müssen Studenten in den folgenden Fällen eine Steuererklärung einreichen:

  • Wenn sie freiberuflich oder selbständig tätig sind und damit Einkünfte erzielen, die über dem Grundfreibetrag liegen.

  • Wenn sie gleichzeitig Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten.

  • Wenn weitere Einkünfte neben der Erwerbsarbeit wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge den Grundfreibetrag überschreiten.

Warum sich eine freiwillige Steuererklärung auch für Studenten ohne Einkommen lohnt

Selbst wenn Studenten nach den oben genannten Regelungen nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, können sie eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abgeben. Und das kann sich laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe durchaus lohnen – auch dann, wenn man kein Einkommen hat. Denn als Student kann man verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen und so einiges an Geld zurückerstattet bekommen.

Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auflistet, zählen dazu unter anderem Ausbildungskosten wie Studien- und Zulassungsgebühren, Arbeitsmittel, Computer oder Fachbücher. Aber auch die Mietkosten für die eigene Wohnung sowie Fahrtkosten zur Hochschule können von der Steuer abgesetzt werden. Wer während des Studiums ein Auslandssemester oder -praktikum absolviert hat, kann diese ebenfalls in der freiwilligen Steuererklärung geltend machen. Und selbst Beiträge für die Kranken-, Haftpflicht- oder Rentenversicherung sind für Studenten von der Steuer absetzbar. Wer diese Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen will, sollte die zugehörigen Belege und Rechnungen stets sorgfältig aufbewahren, falls das Finanzamt Rückfragen stellt.

Allerdings lohnt sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung hauptsächlich für Studenten im Zweitstudium, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland zu bedenken gibt. Denn im Erststudium sind die oben genannten Kosten nur als Sonderausgaben, das heißt maximal bis zu einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr, absetzbar. Für Studenten im Zweitstudium gelten dieselben Ausgaben hingegen laut Paragraf 9 des Einkommensteuergesetzes als sogenannte Werbungskosten und können somit in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

Diese Fristen gelten bei der freiwilligen Steuererklärung

Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, muss sich übrigens nicht an die üblichen Fristen für die Abgabe halten. Bis zu vier Jahre rückwirkend kann man in dem Fall die Steuererklärung noch beim Finanzamt abgeben. Für das Kalenderjahr 2024 muss die freiwillige Steuererklärung laut Angaben des Bayerischen Landesamtes für Steuern demnach spätestens am 31. Dezember 2028 eingehen.

Gut zu wissen: Nicht nur für Studenten, sondern auch für Bürgergeldempfänger kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen. Wer es sich bei der Steuererklärung einfacher machen will, kann dafür die Elster-App nutzen. Und befolgt man ein paar einfache Tipps, lässt sich mit der Steuererklärung einiges an Geld sparen. In Zukunft könnten mit der geplanten Steuerreform der CDU außerdem einige Menschen von Steuererleichterungen profitieren.