Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mit Schummeleien im Regal alle Hände voll zu tun. Jedes Jahr entdecken sie Hersteller, die bei ihrer Ware mehr Inhalt vortäuschen oder verdeckt den Preis erhöhen. Juristisch sind die Mogelpackungen schwer angreifbar.
Verbraucherschützerin Christane Manthey stellt vier Produkte vor, die im vergangenen Jahr negativ aufgefallen sind.

  • Neue Rezeptur, weniger Müsli, gleicher Preis: Auf den ersten Blick ist eine veränderte Menge im Kölln-Müsli nicht zu erkennen. In der neuen Packung sind 1700 Gramm enthalten, das sind 300 Gramm weniger als zuvor. Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale stellt fest, dass die neue Verpackung von vorne gesehen sogar etwas höher ist. Von der Seite gesehen, ist sie schmaler. "Wenigstens hat Kölln auf die Vorderseite der Packungen einen prominenten Hinweis zur neuen Füllmenge gedruckt", sagt die Verbraucherschützerin. Im Einzelhandelsgeschäft legt der Händler den Preis fest, der mit 7,99 Euro gleichblieb. Der Hersteller veränderte das neue Produkt mit einer veränderten Rezeptur, wie auf der Verpackung sichtbar gemacht wurde. "Ernährungsphysiologisch ist es damit nichts verbessert worden", so die Meinung der Verbraucherschützer. Der geringfügig höhere Fruchtanteil sowie der Zusatz von Blütenhonig bedeute keine höhere Qualität für den Käufer und rechtfertige keine versteckte Preiserhöhung in Höhe von rund 18 Prozent.
  • Ein Käsekugel verschwindet: Bei den Mini Babybel hat der Hersteller die Füllmenge um 20 Gramm reduziert. Es liegen nur noch fünf statt sechs Käsekugeln im Netz. Mit einem Laib weniger wiegt das Produkt nun 100 Gramm. Doch der Preis bliebt gleich. Nach verschiedenen Testkäufen zeigte sich, dass der Käse im Einzelhandel meist weiterhin 1,89 Euro oder 1,99 Euro kostet. Die Bel Deutschland GmbH, verweist in einer Stellungnahme auf das neue "Ohne-Gentechnik"-Siegel, mit dem das Käseprodukt zertifiziert worden ist. Dies führe insgesamt zu höheren Produktionskosten. Die Verbraucherzentrale bezweifelt, dass eine Preiserhöhung von bis zu 20 Prozent für das Siegel angemessen ist.
  • Winziger Kuchen mit riesiger Verpackung: Die beiden eingeschweißte Kuchenstücke der Marke Hammermühle machten in der Verpackung nicht einmal 50 Prozent aus. "Dies täuscht eine größere Füllmenge vor und ist irreführend. Das ist eine echte Mogelpackung gewesen", sagt Christane Manthey von der Verbraucherzentrale. Auch die deutlich sichtbare Angabe von 50 Gramm auf der Verpackung ändere daran nichts. Der Verbraucher habe keine eindeutige Vorstellung, wie groß zwei Stück Baumkuchen bei dem Gewicht seien. Außerdem könne der Kuchen in Breite, Höhe sowie Krümmung variieren. Die Verbraucherzentrale hatte die Mogelpackung angezeigt. Der Hersteller hat die Verpackung mittlerweile verändert.
  • Eine trickreiche Sonderedition: Die Riesenrolle Smarties von Nestlé ist klammheimlich auf Diät gesetzt worden: Bei gleichbleibendem Preis im Einzelhandel – der Preis wird vom Händler festgelegt – wurden die Schokolinsen seitens des Herstellers von 150 auf 130 Gramm verringert. Doch der Preis blieb mit 1,59 Euro gleich, wie Testkäufe der Verbraucherzentrale bewiesen. Das ist eine verstecke Preiserhöhung um 15 Prozent. Getarnt wurde die neue Rolle mit weniger Inhalt als eine Smartie-Sonderedition.
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