Viele Arbeitnehmer empfinden die Vorstellung von einer vollen Arbeitswoche bis zur Rente gegen Ende ihres Berufslebens als wenig verlockend. Doch mit dem voranschreitenden demografischen Wandel stehen zahlreiche Beschäftigte in Deutschland kurz vor dem Renteneintritt.

Älteren Arbeitnehmern eröffnet die Altersteilzeit die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in flexiblen Schritten zu reduzieren. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Altersteilzeit zu beantragen? Welches Modell könnte für Sie infrage kommen? Und gibt es möglicherweise auch Nachteile, die es zu beachten gilt?

Altersteilzeit: So funktioniert es

In der Altersteilzeit wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert – und damit auch das Gehalt. Aber Arbeitgeber sind gemäß dem Altersteilzeitgesetz dazu verpflichtet, die Löhne um mindestens 20 Prozentpunkte aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Dabei gibt es drei unterschiedliche Modelle, wie Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren können.

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Welche Modelle der Arbeitszeitreduzierung gibt es?

Um die Arbeitszeit zu halbieren, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Gleichverteilungsmodell: Bei dieser Option wird die Arbeitszeit während der gesamten Dauer der Altersteilzeit um die Hälfte reduziert. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass halbe Arbeitstage oder weniger Arbeitstage pro Woche anfallen.
  2. Blockmodell: Die Altersteilzeit gliedert sich in zwei gleich lange Phasen. Während der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, während in der zweiten Phase (Freistellungsphase) keine Arbeit mehr geleistet wird. Trotz der verringerten Arbeitszeit oder Freistellung erhalten die Arbeitnehmer weiterhin ein Einkommen, das im Regelfall einem Durchschnitt aus beiden Phasen entspricht. Das Geld für die Freistellungsphase wird auf einem sogenannten Wertguthaben angesammelt und während der Freistellungsphase Monat für Monat wieder abgebaut oder „entspart“.
  3. Anderes Modell: Hier kann die präzise Aufteilung der Arbeitszeit individuell zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgestimmt werden. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, die Arbeitszeit oder Arbeitstage stufenweise zu reduzieren.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit?

Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Die Vereinbarung erfolgt auf freiwilliger Basis. Demnach sind Arbeitgeber berechtigt, entsprechende Anträge abzulehnen, sofern keine anderen betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht in die Altersteilzeit drängen dürfen.

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Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Um in die Altersteilzeit zu gehen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt in die Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Welche Vor- und Nachteile hat die Altersteilzeit?

Der offensichtlichste Vorteil ist die gewonnene Zeit. Arbeitnehmer haben mehr Freizeit und können diese besser planen, was es ermöglichen kann, sich schrittweise auf den Ruhestand vorzubereiten.

Im Gegensatz zur Vorruhestandsregelung bleiben Arbeitnehmer während der Altersteilzeit weiterhin angestellt, was bedeutet, dass Arbeitgeber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge leisten. Und obwohl das Einkommen während der Altersteilzeit geringer ist, erhalten Arbeitnehmer einen höheren Stundenlohn durch die Arbeitgeber-Aufstockung.

Außerdem wird ein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, der in der Regel 80 Prozent des Vollzeitgehalts entspricht. Ein weiterer Pluspunkt: Diese Zusatzzahlungen sind steuerfrei.

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Andererseits gibt es auch Nachteile, darunter der geringere Rentenanspruch im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten. Aufgrund der halbierten Arbeitszeit erhalten Beschäftigte ein niedrigeres Einkommen, was sich auf die Altersrente nach der Beschäftigung auswirken kann. Zudem ist zu beachten, dass der Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag und die höheren Rentenbeiträge maximal sechs Jahre lang zahlen muss.

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