Seit neuestem ist die Sprechstunde Ihrer Ärztin vormittags während Ihrer Arbeitszeit? Oder Sie bekommen im Büro akute Bauchschmerzen und würden gerne zum Arzt. Wir klären, unter welchen Umständen Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt sind und worauf Teilzeitkräfte achten müssen.
Keine Vorsorge- oder Routineuntersuchungen
Im Allgemeinen gilt, dass Arztbesuche Privatsache sind und außerhalb der Arbeitszeit stattfinden sollten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn jemand während seiner Arbeitszeit akut erkrankt oder sich plötzlich unwohl fühlt, muss der Arbeitgeber den Arzttermin erlauben.
Dazu zählen aber keine Vorsorge- oder Routineuntersuchungen. Die IG Metall betont, der Arztbesuch während der Arbeitszeit muss medizinisch notwendig sein. Daher ist es ratsam, den Arzt um eine Bescheinigung zu bitten, die die medizinische Notwendigkeit des Besuchs bestätigt.
Weiter Ausnahmefälle sind:
- Wenn ein Arzt keinen anderen Termin anbieten kann und die Sprechstunde in die Arbeitszeit fällt, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter weiter bezahlen. Laut Ver.di gilt dies auch dann, wenn keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht.
- Eine weitere Ausnahme sind Untersuchungen, die nur zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt werden können. Beispielsweise bei Blutentnahmen, Magenspiegelungen oder Computertomografien. Hier müssen Patienten in der Regel morgens mit nüchternem Magen erscheinen.
In diesen Fällen greift die Entgeltfortzahlung und Arbeitgeber müssen ihre Angestellten bei vollem Lohn freistellen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 616 geregelt. Da es jedoch häufiger zu unterschiedlichen Interpretationen der Regeln kommt und daraus rechtliche Konflikte entstehen können, ist es ratsam, einen Blick in den Tarifvertrag zu werfen.
Übrigens, die Entgeltfortzahlung beinhaltet nicht nur die Zeit des Arztbesuches, sondern auch den Weg zur Praxis. Aber auch hier sollten Sie lieber noch einmal in einem möglichen Tarifvertrag nachschauen. Es wäre möglich, dass Ihr Betrieb es anders regelt.
Was ist, wenn mein Kind während meiner Arbeitszeit einen Arzttermin hat?
Die genannten Regelungen gelten auch für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Sie müssen nachweisen, dass der Arzttermin medizinisch notwendig ist und zu keinem anderen Zeitpunkt stattfinden könnte. Es ist auch in diesem Fall empfehlenswert, sich bei Kindern eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, die die Notwendigkeit der Begleitung bestätigt.
Weitere Ausnahmeregelungen beim Arztbesuch gibt es für Minderjährige, Auszubildende und Schwangere.

Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, den Arzt zu wechseln?
Nein, auch wenn die Sprechstunde des Arztes in die Arbeitszeit fällt, dürfen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Angestellten nicht vorschreiben, zu einem anderen Arzt zu gehen. Das würde das Recht auf freie Arztwahl einschränken.
Teilzeitkräfte: Hier muss ein guter Grund vorliegen
Wer keine Vollzeitstelle hat, für den kann es schwer werden, gegenüber dem Vorgesetzten zu begründen, warum der Arzttermin in der Arbeitszeit liegt. Dadurch, dass Angestellte in Teilzeit weniger arbeiten, haben sie eher die Möglichkeit, Arzttermine in ihrer Freizeit wahrzunehmen.
Es gibt jedoch Sonderfälle. Am besten besprechen Sie dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber, da Sie unter Umständen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die IG Metall weist darauf hin, dass es erforderlich sein kann, die versäumten Arbeitsstunden nachzuholen.
Muss ich meinen Chef über meinen Arzttermin informieren?
Falls ein Arzttermin tatsächlich in die Arbeitszeit fällt, sollten Mitarbeiter ihre Vorgesetzten umgehend informieren. Obwohl es dem Arbeitgeber zusteht zu hinterfragen, ob der Arztbesuch notwendig ist, dürfen Arbeitnehmer den genauen Grund ihres Termins verschweigen. Dies gilt auch, wenn aus dem Homeoffice gearbeitet wird.
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