Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Beschäftigte oft ein Schock. Um dagegen vorzugehen, lohnt es sich, die Kündigung genauer zu prüfen. Denn die ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers braucht in den meisten Fällen eine Begründung. Welche möglichen Gründe es gibt, und unter welchen Umständen eine grundlose Kündigung wirksam sein kann, erfahren Sie hier.

Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis auflösen möchte, macht er oder sie dies in der Regel mit einer ordentlichen Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die Bedingungen für Kündigungen in Deutschland. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen rechtfertigenden Grund für die Kündigung anzugeben, erklärt die Rechtsanwaltskanzlei Chevalier. Sie führt auf ihrer Webseite diese möglichen Gründe für eine ordentliche Kündigung auf:

Betriebsbedingte Kündigung

Gründe für betriebsbedingte Kündigungen können sowohl innerbetrieblich als auch außerbetrieblich sein. Ein innerbetrieblicher Kündigungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn durch Rationalisierung oder Digitalisierung Stellen abgebaut werden. Außerbetriebliche Gründe können dagegen Auftragsverluste oder der Wegfall von Drittmitteln sein.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn ein Mitarbeiter verhaltensbedingt entlassen wird, ist sein eigenes Handeln der Grund für die Kündigung. Bevor der Arbeitgeber verhaltensbedingt Mitarbeiter kündigen kann, muss er ihr Verhalten jedoch vorab abgemahnt haben. Arbeitsverweigerung oder sexuelle Belästigung können zu einer fristlosen Kündigung führen – aber auch ständige Unpünktlichkeit oder Mobbing können Gründe sein.

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Personenbedingte Kündigung

Diese Form der Kündigung hängt ebenfalls mit dem Arbeitnehmer zusammen. Durch Leistungsmängel oder das Verstoßen der im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten kann der Arbeitnehmer gekündigt werden. Auch eine Kündigung bei Krankheit fällt in diese Kategorie.

Wann ist eine ordentliche Kündigung ohne Begründung erlaubt?

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine ordentliche Kündigung ohne die Angabe eines spezifischen Grundes möglich ist. Wenn der Betrieb nicht mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt oder das Arbeitsverhältnis weniger als sechs Monate besteht, kann der Arbeitgeber grundlos das Arbeitsverhältnis beenden. Demnach findet das Kündigungsschutzgesetz bei Arbeitnehmern in der Probezeit keine Anwendung.

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Welche Bedingungen gelten bei einer außerordentlichen Kündigung?

Ein Sonderfall ist die außerordentliche Kündigung. Um diese auszusprechen, benötigt der Arbeitgeber einen sogenannten wichtigen Grund. Ein Klassiker wäre beispielsweise das Beleidigen des Vorgesetzten.

Müssen Arbeitnehmer einen Kündigungsgrund angeben?

Nein, Arbeitnehmer müssen bei einer ordentlichen Kündigung keinen Grund nennen. Zwar kann eine Erklärung dem Arbeitgeber entgegenkommend sein, aber auch ohne sie ist die Kündigung gültig.

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