Deborah Dillmann

Wer seinen Job verliert, steht meist erst einmal unter Schock. Doch wer vorher lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und die Anwartschaftszeit erfüllt hat, kann Arbeitslosengeld bekommen und ist vorerst finanziell abgesichert. Von der Arbeitslosenversicherung bekommen Berechtigte etwa 60 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts oder 67 Prozent, wenn sie Kinder haben.

Der Bundesagentur für Arbeit zufolge lag der durchschnittliche Anspruch beim Arbeitslosengeld im Dezember 2024 bei 1252 Euro pro Monat ohne die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Wie viel Geld können Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, aber eigentlich maximal von der Versicherung bekommen?

Arbeitslosengeld: Wer kann es bekommen?

In Deutschland hat nicht jede Person, die ihren Job verliert automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer zudem selbst kündigt und so die Arbeitslosigkeit willentlich herbeiführt, kann unter Umständen mit einer Sperrzeit belegt werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person hat keinen Job, kann aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

  • Die Person hat sich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

  • Die Person ist auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle. Dabei muss sie mit der Agentur für Arbeit zusammen arbeiten.

  • Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. Betroffene müssen für einen Anspruch in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein.

Ein Nebenjob mit einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche, wirkt sich übrigens laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Sinne des Gesetzes nicht auf die Arbeitslosigkeit sowie den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus. Das Nebeneinkommen wird nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und einem Freibetrag in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Arbeitslosengeld: Wie wird es berechnet?

Anders als das Bürgergeld – hier wird mit festen Regelsätzen gerechnet – richtet sich das Arbeitslosengeld nach dem vorherigen Netto-Gehalt. Das Arbeitslosengeld beträgt dann laut dem BMAS 60 oder 67 Prozent des bisherigen durchschnittlichen Verdienstes der letzten zwölf Monate. Den erhöhten Satz bekommen laut dem Finanzratgeber Finanztip Personen, die mindestens ein Kind und Anspruch auf Kindergeld haben. Auch Kinder der Partnerin oder des Partners werden dabei berücksichtigt.

Um das durchschnittliche Gehalt zu ermitteln, wird der beitragspflichtige Teil des Brutto-Gehalts der vergangenen zwölf Monate durch 365 geteilt. Von dem so berechneten Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag in Höhe von 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. Daraus ergibt sich das Netto-Gehalt pro Tag, das Leistungsentgelt.

Pro Tag erhalten Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, 60 oder 67 Prozent des Leistungsentgelts. Um die Höhe des Arbeitslosengeldes pro Monat zu berechnen, wird der Tagessatz mit 30 multipliziert. Wer ganz genau wissen will, wie viel Arbeitslosengeld sie oder er bekommt, kann online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitslosengeld-Rechner nutzen.

Übrigens: Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, müssen die Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, gibt es außerdem die Möglichkeit zusätzlich Bürgergeld zu beziehen.

Arbeitslosengeld: Wie hoch ist es maximal?

Menschen mit einem hohen Gehalt bekommen in der Regel mehr Arbeitslosengeld, als Menschen, die nur wenig verdienen, wenn sie ihren Job verlieren. Diese Rechnung geht aber nicht immer auf, denn die Versicherungsleistung ist gedeckelt. Maßgeblich dafür sind laut dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Sozialversicherungsrechengrößen oder auch Beitragsbemessungsgrenzen, die jedes Jahr neu bestimmt werden.

Laut dem BMAS gilt für die Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2025 folgende Beitragsbemessungsgrenze für das gesamte Bundesgebiet:

  • West- und Ostdeutschland: 8050 Euro pro Monat und 96.600 Euro pro Jahr

Im Jahr 2024 lag die Grenze in Westdeutschland bei 7550 Euro pro Monat (90.600 Euro pro Jahr) und in Ostdeutschland bei 7450 Euro pro Monat (89.400 Euro pro Jahr). Das führte je nach Steuerklasse in Westdeutschland zu Maximalbeträgen zwischen 2539,80 Euro und 2142,60 Euro pro Monat ohne Kinder sowie zwischen 2836,20 Euro und 2392,80 Euro pro Monat mit Kindern. In Ostdeutschland lagen die Maximalbeträge ohne Kinder zwischen 2517,60 Euro und 2120,70 Euro sowie mit Kindern zwischen 2517,60 Euro und 2120,70 Euro pro Monat.

Wie hoch kann das Arbeitslosengeld im Jahr 2025 maximal sein? Nachdem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes auch nach der Steuerklasse und möglichen Kindern richtet, ergeben sich dem SoVD zufolge unterschiedliche Maximalbeträge. Wir haben mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit einmal nachgerechnet.

So sieht es für Personen ohne Kinder je nach Steuerklasse aus:

  • Steuerklasse I oder Steuerklasse IV: maximal 2640,30 Euro pro Monat

  • Steuerklasse II: maximal 2740,20 Euro pro Monat

  • Steuerklasse III: maximal 3067,20 Euro pro Monat

  • Steuerklasse V: maximal 2273,10 Euro pro Monat

  • Steuerklasse VI: maximal 2243,40 Euro pro Monat

So sieht es für Personen mit mindestens einem Kind und Kindergeldanspruch je nach Steuerklasse aus:

  • Steuerklasse I oder Steuerklasse IV: maximal 2948,40 Euro pro Monat

  • Steuerklasse II: maximal 3060,00 Euro pro Monat

  • Steuerklasse III: maximal 3425,10 Euro pro Monat

  • Steuerklasse V: maximal 2538,30 Euro pro Monat

  • Steuerklasse VI: maximal 2505,00 Euro pro Monat