Für Menschen, die Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beziehen, ist es jeden Monat erneut eine wichtige Frage: Wann wird das Geld überwiesen? Auch im April 2025 gilt das gewohnte Prinzip: ALG 1 wird rückwirkend für den Vormonat ausgezahlt. Doch durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Termin verschieben. Wann können Empfänger also mit ihrer Zahlung für März 2025 rechnen?
ALG 1: Wann kommt das Geld für März 2025?
Das Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es unterscheidet sich damit vom Bürgergeld. Während letzteres eine Sozialleistung ist, deren Höhe von pauschalen Regelbedarfen bestimmt wird, ist das ALG 1 an frühere Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung gebunden. Die Höhe beträgt in der Regel 60 Prozent des letzten Nettogehalts, bei Eltern mit Kindern sogar 67 Prozent. Anspruch auf diese Leistung hat nur, wer in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Auszahlung des ALG 1 erfolgt grundsätzlich nachträglich. Das bedeutet: Die Zahlung für einen Monat wird immer erst im darauffolgenden Monat überwiesen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dabei aber sicher, dass das Geld am ersten Werktag des neuen Monats auf die Konten der Empfänger eingeht. Doch was bedeutet das konkret für die Zahlung im April 2025?
ALG 1: Auszahlungstermin für März 2025
Entscheidend ist, auf welchen Wochentag der Monatsbeginn im April 2025 fällt:
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Der 1. April 2025 fällt auf einen Dienstag.
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Das bedeutet: Die Auszahlung erfolgt regulär an diesem Tag.
Das Geld sollte also am Dienstag, den 1. April 2025, auf den Konten der ALG 1-Bezieher verfügbar sein, sofern keine Verzögerungen durch Banklaufzeiten auftreten.
Warum wird ALG 1 rückwirkend gezahlt?
Aber warum müssen Beziehende von ALG 1 bis zum Beginn des nächsten Monats auf ihr Geld warten? Der Grund für die rückwirkende Zahlung liegt in der Berechnungsmethode des Arbeitslosengeldes. Die Bundesagentur für Arbeit muss mögliche Veränderungen, wie einen Zuverdienst durch einen Nebenjob oder andere Anrechnungen, berücksichtigen. Dafür nimmt sie immer den vergangenen Monat als Basis. Daher wird das Geld erst am Monatsbeginn für den bereits verstrichenen Monat ausgezahlt.
Für Empfänger von ALG 1 ist es ratsam, sich frühzeitig über die Auszahlungstermine zu informieren, um finanzielle Verpflichtungen wie Miete oder andere Fixkosten rechtzeitig planen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit stellt hierfür aktuelle Informationen auf ihrer Website zur Verfügung.