Für mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland ist das Bürgergeld die zentrale finanzielle Unterstützung des Staates – umso wichtiger ist für Empfängerinnen und Empfänger, dass die Zahlungen pünktlich erfolgen. Wann die Leistung für Juni 2025 durch das zuständige Jobcenter erfolgt, steht bereits fest. Ab welchem Termin Bürgergeld-Bezieher einen Blick auf ihr Konto werfen sollten und was Sie tun können, sollte die Zahlung nicht pünktlich eingetrudelt sein.
Wann kommt das Bürgergeld für Juni 2025?
Wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website mitteilt, wird das Bürgergeld in der Regel am ersten Werktag eines Monats für genau diesen Monat ausgezahlt. Damit das Geld pünktlich zur Verfügung steht, überweisen viele Jobcenter die Leistung schon am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
Für Juni 2025 ergibt sich daraus, dass das Bürgergeld voraussichtlich schon am Freitag, 30. Mai 2025, überwiesen wird. Der Betrag sollte damit spätestens zu Beginn der folgenden Woche – also am Montag, 2. Juni – auf dem Konto sein. Eine bestimmte Uhrzeit gibt es für die Überweisung nicht. Je nach Bank oder Bearbeitungszeit im jeweiligen Jobcenter kann die Gutschrift allerdings leicht variieren. Wer bis zum dritten Werktag des Monats keinen Zahlungseingang feststellen kann, sollte zunächst Rücksprache mit seiner Bank halten – und im Zweifel beim zuständigen Jobcenter nachfragen.
Bürgergeld Juni 2025 – Was tun, wenn das Geld nicht ankommt?
Kommt es zu Verzögerungen bei der Auszahlung des Bürgergelds, liegt das nicht zwangsläufig immer am Jobcenter. Auch die Bank kann eine Auszahlung verzögern. In Einzelfällen kann es auch sein, dass technische Probleme oder Feiertage die Überweisung beeinflussen. Ein Blick in den Kontoauszug oder die Bank-App kann hier oft schon Aufschluss geben.
Bleibt der Betrag aus, ist das Jobcenter wie bei den meisten Fragen zu Bürgergeld die richtige Anlaufstelle. Dort kann geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für eine Bürgergeld-Auszahlung erfüllt sind und die Zahlung korrekt veranlasst wurde. Wichtig: Bürgergeld wird nicht automatisch dauerhaft gezahlt, sondern jeweils für einen bestimmten Zeitraum bewilligt.
Bürgergeld: Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Wer Bürgergeld bezieht, erhält mit dem Bewilligungsbescheid einen Hinweis auf die Laufzeit der Leistungen. In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum der Agentur für Arbeit zufolge zwölf Monate. Bei schwankendem Einkommen, Selbstständigkeit oder unangemessenen Wohnkosten kann er jedoch auf sechs Monate verkürzt sein. Läuft dieser Zeitraum aus, muss rechtzeitig ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Das geht entweder schriftlich oder online über jobcenter.digital. Die Zugangsdaten dafür erhalten Antragsteller nach einer persönlichen Vorsprache beim Jobcenter. Der Antrag gilt nur dann als gestellt, wenn er vollständig mit allen nötigen Nachweisen eingereicht wurde. Dazu zählen Personalausweis beziehungsweise Aufenthaltstitel, aber auch Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietverträge und Nachweise über die Nebenkosten. Eine komplette Auflistung der Nachweise findet sich auf der Website der Agentur für Arbeit.
Auszahlungstermine Bürgergeld 2025 – Termine stehen bereits fest
Die Auszahlungen für das Bürgergeld im April und Mai sind bereits erfolgt, und auch nach dem Juni-Termin sind die Auszahlungstermine schon fix. Alle Termine für 2025 finden Sie in unserer großen Übersicht.